Unterstützung für die Veranstaltungswirtschaft

NEWS 17.Dezember 2020

Bund setzt auf Druck der Länder Forderungen der Veranstaltungsbranche um

Laut aktuellem Eckpunktepapier zur Überbrückungshilfe III, hat sich der Bund offenbar mit Hinblick auf die Veranstaltungswirtschaft für einen umfassenden Lückenschluss entschieden. So soll u.a. der Katalog erstattungsfähiger Kosten um bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen für Hygienemaßnahmen bis zu 20.000 Euro, sowie um Marketing- und Werbekosten bis zur Höhe der entsprechenden Ausgaben im Jahre 2019 erweitert werden. Zudem sollen speziell für Unternehmen der Veranstaltungs- und Kulturbranche auch die Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum von März bis Dezember 2020 rückwirkend berücksichtigt werden. Dabei sind sowohl interne projektbezogene als auch externe Kosten förderfähig. Zudem sollen bundesseitig die Belastungen durch Kredit- und Leasingverträge für wichtige Wirtschaftsgüter gewürdigt werden, indem Abschreibungen von Wirtschaftsgütern zu den fixen Betriebskosten gezählt und mit bis zu 50% angerechnet werden sollen.

Das Saarland hatte sich dafür eingesetzt, dass der Bund seiner Verantwortung gegenüber der deutschen Veranstaltungswirtschaft nachkommt und die Lücken in seinen Hilfsprogrammen schließt.

Staatssekretär Jürgen Barke: „Endlich erkennt der Bund dieselben Lücken an, die auch das Saarland insbesondere für die Veranstaltungsbranche identifiziert hat. Dass diese nun sogar rückwirkend geschlossen werden sollen, freut uns umso mehr. Das heißt für uns aber auch, dass wir aufgrund des Doppelförderungsverbotes unser Sonderprogramm Veranstaltungswirtschaft erst einmal Stand-By halten müssen. Wir stehen weiterhin bereit. Jetzt muss der Bund zügig in die finale Phase zur Umsetzung der Überbrückungshilfe III übergehen.“

Weitere Informationen zu den Überbrückungshilfen III des Bundes

Eckpunktepapier Überbrückungshilfen III

Wirtschaft, Kreativwirtschaft

Sonderprogramm Veranstaltungswirtschaft

Aktuell im Stand-By Modus

Das saarländische Wirtschaftsministerium unterstützt die Veranstaltungswirtschaft im Saarland mit zusätzlichen rund 1,5 Mio. Euro. Da der Bund mit seinem neuen Eckpunktepapier zu den Überbrückungshilfen III allerdings die bisherigen Lücken schließt, muss das saarländische Programm aufgrund einer Doppelförderung erstmal in den Stand-by-Modus verschoben werden.

Hier finden Sie die Infos zum Sonderprogramm, welches aktuell im Stand-By-Modus ist:

FAKTEN

Wer ist antragsberechtigt?

Die in der Veranstaltungsbranche (im engeren Sinne) wirtschaftlich haupterwerblich Tätigen, die einen Antrag auf Corona-Überbrückungsgeld I gestellt haben und einen positiven Bewilligungsbescheid im Saarland erhalten haben.

Die konkreten NACE Codes werden hier zeitnah veröffentlicht.

Was wird erstattet?

Der veranstaltungswirtschaftsspezifische Aufwand zur Aufrechterhaltung des Unternehmens unter Corona-Betrieb und Corona-Schließungen.

Wie wird unterstützt?

Es wird rückwirkend eine monatliche Ergänzung zur Förderung des Bundes (Überbrückungshilfe I) für die Zeit von Juni bis August gewährt, die sich an der Höhe des im Antrag zur Überbrückungshilfe I festgestellten „maximal förderfähigem Volumen“ bemisst und einen Sockelbetrag und einen Höchstbetrag enthält.

Der Sockelbetrag liegt bei 1.200 Euro pro Monat. Der Höchstbetrag liegt bei 15.000 Euro pro Monat. Der variable Betrag liegt bei monatlich 25 Prozent des maximal förderfähigen Volumens, wie es im jeweiligen Antrag des Antragstellers auf Überbrückungshilfe I des Bundes festgesetzt worden ist. Liegt der resultierende variable Betrag unterhalb von 1.200 Euro, so greift der Sockelbetrag. 

Antragstellung

Aktuell nicht möglich, da das Programm im Stand-By-Modus ist. Die Veranstaltungsbranche soll laut aktuellem Eckpunktepapier in den Überbrückungshilfen III rückwirkend von März bis Dezember berücksichtigt werden. Daher erst einmal keine Antragsstellung möglich.


Kontakt

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Kontaktstelle Veranstaltungswirtschaft

Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken