Die Betreiber der Schwimmbäder haben unter Berücksichtigung der Hygieneregeln ein anlagenbezogenes Infektionsschutz- und Zugangskonzept zu erstellen und umzusetzen. Der jeweils zuständigen Ortspolizeibehörde ist das Konzept zur Kenntnis zu bringen. Herausgeber: Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.
Der Probe- und Übebetrieb kann vorbehaltlich etwaiger arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben auf der Grundlage eines Hygienekonzepts und unter Beachtung besonderer Schutzvorkehrungen stattfinden. Herausgeber: Ministerium für Bildung und Kultur
Der saarländische Ministerrat hat am Dienstag (30. Juni 2020) die Richtlinie der Landesregierung zur Unterstützung der durch die Corona-Pandemie betroffenen gemeinnützig anerkannten Vereine verabschiedet. Das Programm trägt den Titel „Vereint helfen: Vereinshilfe Saarland".