Hygienerahmenkonzept für den Proben- und Übebetrieb von Theatern, Opern- und Konzerthäusern sowie für andere Einrichtungen und Vereine oder Gruppierungen, die Aufführungen veranstalten sowie den Veranstaltungsbetrieb
Der Probe- und Übebetrieb kann vorbehaltlich etwaiger arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben auf der Grundlage eines Hygienekonzepts und unter Beachtung besonderer Schutzvorkehrungen stattfinden. Herausgeber: Ministerium für Bildung und Kultur