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Reiserückkehrenden aus Risikogebieten wird zukünftig bereits am Flughafen ein Test angeboten. Auch Einreisende aus Nicht-Risikogebieten können sich testen lassen.
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Themen:Coronavirus
Auf Grund des weiterhin geringen Infektionsgeschehens im Saarland konnte die Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie weiter angepasst werden.
Zukünftig will die saarländische Landesregierung mit einer erweiterten, zweistufigen Teststrategie neue Infektionen im Saarland effektiv und rechtzeitig identifizieren, um Infektionen und lokale Ausbrüche zu verhindern. Dabei legt sie ihren Fokus auf Testungen in besonders …
Durch die geänderte Verordnung sind unter anderem Berufspendlerinnen und –pendler von der zweiwöchigen Quarantänepflicht ausgenommen, ebenso wie Personen, die sich weniger als 72 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben oder einen triftigen Reisegrund haben.