Förderung öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen
Träger öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen oder Maßnahmen, vorzugsweise Gemeinden oder Gemeindeverbände, können für ihre Projekte finanzielle Unterstützung beantragen. Mittel des Landes bzw. des Bundes stehen dafür zur Verfügung. Gefördert werden zum Beispiel die Geländeerschließung für den Tourismus sowie Einrichtungen der touristischen Basisinfrastruktur, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind und überwiegend dem Tourismus dienen. Es muss generell zwischen Einnahmeschaffenden und nicht-Einnahmeschaffenden Maßnahmen unterschieden werden. Ebenfalls förderfähig sind Edutainmenteinrichtungen mit überwiegend touristischer Zielsetzung, Maßnahmen zur Modernisierung geförderter Infrastrukturmaßnahmen innerhalb der Zweckbindungsfrist von 15 Jahren, saisonverlängernde Tourismusinfrastruktureinrichtungen, Schaffung nachhaltiger und klimaverträglicher touristischer Angebote und Maßnahmen, sowie Maßnahmen, die die Barrierefreiheit fördern und in unmittelbarem Zusammenhang mit dem zu fördernden touristischen Vorhaben stehen.
Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsberechnungen werden allerdings nicht gefördert, in der Regel auch keine Projekte mit zuwendungsfähigen Kosten von weniger als 100.000 Euro.
Fördervoraussetzungen
- Die öffentliche touristische Infrastrukturmaßnahme soll mit der Tourismuskonzeption Saarland 2025 in Einklang stehen.
- Einbettung der Maßnahme in ein verbindliches Tourismuskonzept des Ortes oder Landkreises oder des Regionalverbandes
- Vorlage eines schlüssigen Marketingkonzeptes des Ortes und der zu fördernden Einrichtung (sofern nicht im Tourismuskonzept)
- bei Marketingmaßnahmen: Einsatz des touristischen Logos "Saarland, das Land der grenzenlosen Erlebnisse"
- Wirtschaftlichkeitsberechnung aus dem Saldo der Einnahmen und Ausgaben bei Einnahmen schaffenden Projekten
- Vorlage einer/s neutralen Machbarkeitsstudie/Gutachtens bei öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen mit zuwendungsfähigen Kosten von mehr als 2 Mio. Euro
- ServiceQ-Zertifizierung der Stufe 1 („ServiceQualität Deutschland im Saarland“); ggf. Vorlage eines Zertifikats aus den Bereichen Nachhaltigkeit, Qualität oder Barrierefreiheit
Anträge
Müssen vor Beginn des Vorhabens beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie gestellt werden. Die Höhe der Förderung beträgt i.d.R. 70 - 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Kontakt im Ministerium
Dr. Rainer Schryen
Referatsleiter E/2: Tourismuspolitik, Tourismusförderung
Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken