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FAQ's "Jugendförderprogramm"

Die folgenden FAQs zur Richtlinie des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport zur finanziellen Förderung der Jugendarbeit in saarländischen Sportvereinen sollen bei der Antragstellung unterstützen. 

Wer kann die Hilfe beantragen?

Alle im Landessportverband für das Saarland (LSVS) organisierten Mitgliedsvereine mit mindestens 10 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Stichtag ist der Tag der Antragstellung.

In Ausnahmefällen können auch Vereine mit weniger Mitgliedern im o.g. Altersspektrum eine Hilfe beantragen. Dies ist im Antrag gesondert zu begründen.

Jeder antragsberechtigte Verein kann nur einen Antrag stellen.

Fördervereine, unselbständige Abteilungen von Vereinen sowie Vereine, die ihren Sitz nicht im Saarland haben, können keinen Antrag stellen.

Die Billigkeitsleistung ist eine freiwillige Leistung, auf deren Gewährung kein Rechtsanspruch besteht. 

Muss die Hilfe zurückgezahlt werden?

Bei den ausgezahlten Beträgen handelt es sich jeweils um eine Billigkeitsleistung nach § 53 Landeshaushaltsordnung des Saarlandes. Dies ist ein einmaliger, freiwilliger, nicht zurückzahlbaren Zuschuss.

Höhe der Hilfen

Die Höhe beträgt 15 Euro pro Kind oder Jugendlichem, mindestens jedoch 250 Euro pro Sportverein und errechnet sich aus der Summe der gemeldeten Kinder und Jugendlichen.

Wie erfolgt die Beantragung?

Die Anträge können ausschließlich elektronisch auf dem Online-Portal unter www.innen.saarland.de gestellt werden.

Das Antragsformular ist wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen. Um die Bearbeitung zu beschleunigen, geben Sie für Rückfragen bitte die direkten Kontaktdaten des jeweiligen Vereinsbevollmächtigten bzw. Antragstellers im Antragsformular an.

Wichtig: Unmittelbar nach dem Absenden des Antrages wird eine Nachricht an die hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt. Der darin angegebene Link muss zur Verifizierung angeklickt werden. Vorher kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

Wie lange läuft das Programm?

Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2021. Anträge müssen bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden.

Wann wird gefördert?

Die Auszahlung der beantragten Hilfen erfolgt nach Prüfung des Antrages zeitnah auf das angegebene Vereinskonto.

Wie wird die Kontoverbindung (IBAN) korrekt eingegeben?

Bitte geben Sie die IBAN aneinanderhängend ohne ein Leerzeichen ein.

Was ist unter "Projektbeschreibung" zu verstehen?

Dort geben Sie stichpunktartig jene Maßnahmen an, welche Sie planen, um, nach Ende der durch die Pandemie verursachten Einschränkungen, ein attraktives Sportprogramm für Kinder und Jugendliche anbieten zu können.