Hintergrund zur Schutzschleife
Die Schutzschleife setzt ein Zeichen der Solidarität mit und Wertschätzung für unsere Einsatzkräfte. Die drei Farben Blau, Rot und Weiß der Schutzschleife stehen für die Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdienstkräfte.
Dabei möchten wir auf Angriffe gegen Einsatzkräfte aufmerksam zu machen und den Menschen in Uniform, die sich mit ihrer täglichen Arbeit und oftmals auch mit ihrem Leben für das Gemeinwesen einsetzen, mehr Rückendeckung zu geben. Die Schutzschleife steht als Symbol der Solidarität und Verbundenheit der Bürgerinnen und Bürger mit den Einsatzkräften.
Die Träger der Schutzschleife zeigen durch den Ansteck-Pin klare Haltung, dass sie Angriffe und Drohungen gegen Einsatzkräfte nicht tolerieren.
Angriffe gegen Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst - insbesondere unter Anwendung von Gewalt – müssen wir als Angriffe auf unsere Gesellschaft und auf unsere Werte sehen. Ob nun beruflich oder auch im Ehrenamt, die Einsatzkräfte stehen genau für diese Werte ein. Derartige Angriffe sind keine Kavaliersdelikte, es sind Straftaten.
Gemeinsam mit seinem hessischen Amtskollegen, Peter Beuth, hatte Innenminister Klaus Bouillon bereits 2016 eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht, um den Schutz von Einsatzkräften zu verbessern und im Strafrecht zu verankern. Die entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches ist Ende Mai 2017 in Kraft getreten: Hierbei wurde unter anderem in § 113 Absatz 2 StGB der Kreis der Regelbeispiele für einen besonders schweren Fall des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte ausgedehnt. Ein solcher liegt nunmehr zum Beispiel auch dann vor, wenn die Tat mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird.
Auch die saarländische Landesregierung will weiterhin entschieden gegen das Phänomen „Gewalt gegen Einsatzkräfte“ vorgehen. Der Landtag des Saarlandes hat sich dazu positioniert und einen Antrag „Respekt und Rückhalt für Sicherheits- und Rettungskräfte“ im Januar 2018 einstimmig verabschiedet.