Willkommen bei der Härtefallkommission
Zusammensetzung und Aufgaben der Härtefallkommission
Die Härtefallkommission ist ein aus insgesamt acht Personen bestehender Ausschuss, der sich mit ausländerrechtlichen Einzelfällen befasst.
Alle Entscheidungen erfolgen eigenständig, d.h. es besteht keine Bindung an Vorgaben anderer Stellen.
Die Härtefallkommission berät und entscheidet nur auf Vorlage eines ihrer Mitglieder (Selbstbefassung).
Die Entscheidung, ob ein Fall in die Kommission eingebracht wird, obliegt daher dem einzelnen Kommissionsmitglied.
Dritte können nicht verlangen, dass sich die Härtefallkommission mit einem bestimmten Einzelfall befasst oder eine bestimmte Entscheidung trifft.
Die betroffene ausländische Person hat ebenfalls keinen Anspruch darauf, dass sich die Kommission mit dem Fall befasst.
Über die Ersuchen der Härtefallkommission entscheidet das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.
Von der Härtefallkommission getroffene Entscheidungen sind nicht justiziabel, d.h. sich können nicht angefochten werden.