| Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
| Integration, Flüchtlinge, Verwaltung
3. Wer kann sich an die Härtefallkommission wenden?
Vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer aus dem Zuständigkeitsbereich der saarländischen Ausländerbehörden, für die die drohende Abschiebung aus bei ihnen vorliegenden dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine besondere Härte darstellen würde.
Hierunter sind jedoch nur solche Fälle zu verstehen, bei denen die Ausländerbehörde nach den allgemeinen Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel keine rechtliche Möglichkeit mehr hat, dem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.