Thema: Härtefallkommission
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1. Was genau ist die Härtefallkommission?

Die Härtefallkommission ist ein aus insgesamt acht Mitgliedern bestehendes, weisungsfreies Gremium, welches im Wege der Selbstbefassung tätig wird.

Die Härtefallkommission berät und entscheidet über ausländerrechtliche Einzelfälle nur auf Vorlage eines ihrer Mitglieder.

Die Entscheidung, ob ein Fall in die Kommission eingebracht wird, obliegt daher dem einzelnen Kommissionsmitglied.

Der Ausländer hat keinen Anspruch darauf, dass sich die Kommission mit seinem Fall befasst.

Von der Härtefallkommission getroffene Entscheidungen sind nicht justiziabel.