Antragschluss für Projektförderung in der Entwicklungszusammenarbeit
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Entsprechend der Richtlinien des Ministeriums für Bildung und Kultur zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Projekten im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit können gemeinnützige Vereine und Stiftungen bzw. kirchliche Gliederungen jeweils bis zum 31. Dezember eines Jahres eine Projektförderung für das folgende Kalenderjahr beantragen.
Rückfragen zur Antragstellung und zu möglichen Projektvorhaben sollten bis spätestens 31. Oktober eines Jahres an das Fachreferat gestellt werden.
Veranstalter
Referat B5 Entwicklungszusammenarbeit, Bildung für Nachhaltige Entwicklung, Demokratiepädagogik
E-Mail:Entwicklungszusammenarbeit@bildung.saarland.de