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Öffnungszeiten
Amtsgericht Lebach / Zentraler Bereitschaftsdienst
Wichtiger Hinweis wegen der aktuellen Lage - Corona-Pandemie
Dem Infektionsschutz bei dem Amtsgericht Lebach wird höchster Stellenwert zugemessen. Um die Besucher/innen und Mitarbeiter/innen des Amtsgerichts vor einer Ansteckung zu schützen, besteht deshalb mit Betreten des Gerichtsgebäudes
Maskenpflicht.
Maske in diesem Sinne ist eine FFP2-Maske oder eine OP-Maske.
Im Gerichtssaal selbst entscheidet die zuständige Richterin bzw. der zuständige Richter, ob die Maskenpflicht auch während der Verhandlung gilt.
Der Einlass in das Gebäude kann Ihnen ohne entsprechenden Mund- und Nasenschutz verwehrt werden.
Die allgemeinen Öffnungszeiten des Amtsgerichts Lebach, während derer Sie die zuständigen Geschäftsstellen erreichen, sind:
vormittags:
Montag bis Freitag von 8.30 – 12.00 Uhr
nachmittags:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 – 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag: nachmittags geschlossen!)
Wichtig: der Zugang zu den öffentlichen Verhandlungen ist in jedem Fall - auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten - gewährleistet.
Bereitschaftsdienst außerhalb der üblichen Öffnungszeiten:
Für dringende Notfälle außerhalb unserer Öffnungszeiten ist ein zentraler Bereitschaftsdienst für das gesamte Saarland bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingerichtet.
Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Bereitschaftsdienst.