Thema: Corona
Wirtschaft, Coronavirus

Härtefallhilfen Saarland

Antragsfrist abgelaufen!

Die Härtefallhilfen unterstützen Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie in Not geraten sind, im besonderen Einzelfall. Sie richten sich speziell an solche Unternehmen, bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht greifen, zum Beispiel die Überbrückungshilfen, die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe.

Über die Anträge entscheidet auf Grundlage der Entscheidungsvorlagen grundsätzlich eine Härtefallkommission im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Höhe der Härtefallhilfe richtet sich nach den im Rahmen der Überbrückungshilfe III bzw. Überbrückungshilfe III Plus bzw. Überbrückungshilfe 4 erstattungsfähigen Fixkosten im Zeitraum November 2020 bis Juni 2022. Die Höhe der Härtefallhilfe ist auf maximal 100.000 Euro begrenzt. Förderungen mit einem Antragsvolumen unterhalb einer Bagatellgrenze von 5.000 Euro sind ausgeschlossen.

Die Antragsfrist für die Härtefallhilfe im Saarland endete am 15. Juni 2022. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.