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Änderung der Verordnung zu Hygienerahmenkonzepten auf der Grundlage der Verordnung zur Corona-Pandemie

Vom 15. Januar 2021

Aufgrund § 32 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 28a und § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2020 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397) und § 5 Absatz 3 des Landesorganisationsgesetzes vom 2. Juli 1969 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1997 (Amtsbl. S. 410), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juni 2018 (Amtsbl. I S. 358), in Verbindung mit § 5 Absatz 3 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in der Fassung vom 8. Januar 2021 (Amtsbl. I S. 2), verordnet das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie im Einvernehmen mit der Staatskanzlei, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, dem Ministerium für Bildung und Kultur und dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz:

Artikel 1

Die Verordnung zu Hygienerahmenkonzepten auf der Grundlage der Verordnung zur Corona-Pandemie vom 12. Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1316) wird wie folgt geändert:

  1. In § 2 Absatz 9 Satz 1 wird die Angabe „10“ durch die Angabe „15“ ersetzt.
  2. In § 3 Absatz 7 Satz 1 wird die Angabe „10“ durch die Angabe „15“ ersetzt.
  3. In § 4 Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe „10“ durch die Angabe „15“ ersetzt.
  4. In § 5 Absatz 5 Satz 1 wird die Angabe „10“ durch die Angabe „15“ ersetzt.
  5. In § 29 Satz 1 wird die Angabe „5“ durch die Angabe „15“ ersetzt.
  6. § 80 wird wie folgt gefasst:

                „§ 80 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

                Diese Verordnung tritt am 18. Januar 2021 in Kraft und mit Ablauf des 14. Februar 2021 außer Kraft.“

Artikel 2

Die Verordnung tritt am 18. Januar 2021 in Kraft.

Saarbrücken, den 15. Januar 2021

Die Ministerin für Soziales, Gesundheit,
Frauen und Familie

In Vertretung
Kolling

Änderung der Verordnung zu Hygienerahmenkonzepten auf der Grundlage der Verordnung zur Corona-Pandemie im Amtsblatt