Hygienerahmenkonzept für körpernahe Dienstleistungen

Die nachfolgenden Hygiene- und Infektionsschutzstandards gelten nach Maßgabe des § 5 Absatz 3 der Verordnung zur Änderung infektionsschutzrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 13. November 2020 für die Erbringung körpernaher Dienstleistungen. Herausgeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie