| Coronavirus

Wichtige Kundeninformationen

  • Personen mit Symptomen können am Testzentrum nicht getestet werden.
    Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren Hausarzt!
  •  Mitzubringen ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis).
  • Sollten Sie eine zahlungspflichtige Leistung online buchen, kann Ihre Zahlung aktuell nur online erfolgen.
    • Sollte Ihnen eine Online-Zahlung nicht möglich sein, bitten wir Sie, ohne Buchung am Testzentrum zu erscheinen und eine Zahlung vor Ort durchzuführen.
    • Zahlungen vor Ort können nur mit einer EC-Karte erfolgen.
  • Bei Einreisenden/Reiserückkehrern ist ein Nachweis über die erfolgte Einreiseanmeldung (Digitale Einreiseanmeldung) ebenfalls mitzubringen.
  •  Bitte bringen Sie aus hygienischen Gründen einen eigenen Kugelschreiber zum Ausfüllen von Formularen mit.

Es bestehen Buchungsmöglichkeiten für Testungen auf SARS-CoV-2 mittels POC-Antigen-Schnelltest und PCR-Test.

  • Die Analyse/Auswertung des POC-Antigen-Schnelltest erfolgt direkt vor Ort am Testzentrum, die Zustellung des Testergebnisses erfolgt innerhalb 30 Minuten und kann über einen QR-Code auf der Laufkarte abgerufen werden.
  •  Die Auswertung von PCR-Tests erfolgt über ein kooperierendes Labor. Das PCR-Testergebnis liegt in der Regel frühestens am nächsten Werktag vor und wird per Mail übermittelt oder kann über das Online-Portal des Labors abgerufen werden
    •  Aufgrund der aktuell sehr großen Auslastung der Labore kann die Analysezeit und die Mitteilung des Testergebnisses ggf. auch mehrere Tage dauern. 
    •  Je nach Testaufkommen kann es zu zeitlichen Verzögerungen in der Durchführung der angemeldeten Tests der einzelnen Personen kommen.

 Bitte beachten Sie:

  • Einreisende/Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten, gemäß aktueller Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts (Auskunft RKI-Risikogebiete), sind zwingend verpflichtet, spätestens innerhalb 48h der Test- und Nachweispflicht nachzukommen. Dieser Test- und Nachweispflicht kann in Form eines durchgeführten POC-Antigen-Schnelltests (für Einwohner der Bundesrepublik Deutschland kostenlos) oder PCR-Tests (60€) entsprochen werden.
  • Personen, die sich als Einreisende/Reiserückkehrer aus ausländischen (Hoch-)Risikogebieten testen lassen, bestätigen mit Tätigung der Buchung, dass der Test frühestens am 5 Tag nach Einreise aber nicht später als 10 Tage nach Einreise aus dem Ausland erfolgt. Bis zum Vorliegen des negativen Testergebnisses unterliegen diese Personen der Quarantäneverordnung und haben sich ständig abzusondern.
  • Einreisende/Reiserückkehrer aus ausländischen (Hoch-)Risikogebieten unterliegen grundsätzlich der Quarantäneverordnung, d.h. sie müssen sich auf direktem Wege nach Hause begeben und bei der zuständigen Ortspolizeibehörde melden.

Hinweis an die Teilnehmer

  • Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 und 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO
  • Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MSGFF) ist verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

 

Die Adresse des Verantwortlichen lautet:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Franz-Josef-Röder-Str. 23
66119 Saarbrücken
 
E-Mail: info-dsgvo@soziales.saarland.de
www.saarland.de
Tel: +49 (0) 681/ 501 - 00 

Datenschutz - Über diese Nummer/diesen Kontakt können keine Termine gebucht werden!

 

Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des MSGFF lauten wie folgt:

Datenschutzbeauftragter beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Franz-Josef-Röder-Str. 23
66119 Saarbrücken
E-Mail: datenschutzbeauftragter@soziales.saarland.de
 

Die von Ihnen in dem vorliegenden Voucher angegeben personenbezogenen Daten – in elektronischer wie in Papierform - werden zur Erfüllung der Aufgabe i. S. d. §§ 4,5 des saarländischen Datenschutzgesetzes benötigt und im Rahmen Ihrer Testung verarbeitet.

Eine Übermittlung dieser personenbezogenen Daten an Dritte findet durch die saarländische Landesverwaltung nur dann statt, wenn besonderen gesetzlichen Bestimmungen zum Infektionsschutz dies in Bezug auf die zuständigen Gesundheitsämter ausdrücklich zulassen. Dritte Stellen erhalten zur Durchführung der Testung lediglich den Nasen-Rachenabstrich und einen dazu entwickelten anonymen Barcode zur weiteren Auswertung.  Alle Daten werden unverzüglich vernichtet, wenn sie nicht mehr erforderlich sind bzw. spätestens nach dem Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

Ihnen steht gemäß Art 15 ff. DSGVO sowohl ein Auskunftsrecht, Datenberichtigungsrecht, Recht auf Datenlöschung, Recht auf Einschränkung der Bearbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Widerspruchsrecht zu.

Sollten Sie sich in Ihren Rechten nach der DSGVO verletzt sehen, haben Sie jederzeit das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO ). Zuständige Aufsichtsbehörde für das Ministerium ist das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland, Fritz-Dobisch-Straße 12, 66111 Saarbrücken.

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie Ihr Einverständnis zur Verarbeitung Ihrer Daten und zur Kontaktaufnahme per Brief, Mail oder Telefon. Ihr Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden.

Durchführungsort:

 Am Schanzenberg, 66117 Saarbrücken, Deutschland