Priorität über bestimmte Krankheiten
Ihr Arzt kann Ihnen, bei folgenden Krankheitsbildern ein Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, einen Anspruch auf Schutzimpfung mit hoher oder erhöhter Priorität bescheinigen.
Prio 2 (hohe Priorität) gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV | Prio 3 (erhöhte Priorität) gem. § 4 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV |
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Das entsprechende Formular mit dem Priorisierungscode erhalten Sie bei Ihrem Arzt. (Den Ärzten wurden Formulare und Code für ihre Patientinnen und Patienten über die Kassenärztliche Vereinigung mitgeteilt.) Das von Ihrem Arzt unterschriebene Formular muss beim Impftermin im Impfzentrum vorgelegt werden!
Eine alternative Möglichkeit ist ein Antrag auf Härtefall durch die Impfkommission. Informationen zum Härtefallantrag finden Sie hier. Die Impfkommission entscheidet im Einzelfall über eine mögliche Höherpriorisierung.