Welche Unterlagen muss ich zum Impfen mitbringen?
Bitte bringen Sie zu Ihrem Impftermin folgende Unterlagen mit:
- Ihren Personalausweis und Ihre Krankenversicherungskarte beziehungsweise einen Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung
- Für einen reibungslosen Check-In am Impfzentrum erhalten Sie etwa 48 Stunden vor Ihrem Imptermin einen QR-Code. Bitte drucken Sie ihn aus oder speichern ihn auf ihrem Smartphone
- Wenn Sie regelmäßig Medikamente einnehmen, bringen Sie bitte eine aktuelle Medikamentenliste mit
- Sollten Sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, bitten wir Sie einen Dolmetscher mitzubringen
Außerdem sollten folgende Personen noch zusätzliche Unterlagen mitbringen:
- Wenn Sie aufgrund Ihrer Berufsgruppenzugehörigkeit geimpft werden, bringen Sie zu Ihrem Impftermin bitte zusätzlich den durch Ihren Arbeitgeber ausgehändigten Priorisierungscode und die Arbeitgeberbescheinigung mit
- Wenn Sie aufgrund einer Grunderkrankung geimpft werden, bringen Sie zu Ihrem Impftermin bitte zusätzlich die Bescheinigung der Diagnose des Arztes mit
- Wenn Sie als enge Kontaktperson einer schwangeren Person geimpft werden, bringen Sie zu Ihrem Impftermin bitte zusätzlich das Nachweisformular für Kontaktpersonen von Schwangeren (im Original), welches Sie hier finden, mit
- Wenn Sie als enge Kontaktperson einer pflegebedürftigen Person geimpft werden, bringen Sie zu Ihrem Impftermin bitte zusätzlich das Nachweisformular für Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen (im Original), welches Sie hier finden, mit. Zusätzlich sind folgende Nachweise notwendig:
- Kopie Nachweis Pflegegrad (Bescheid der Pflegekasse über die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit) oder Kopie des Schwerbehindertenausweises (Merkzeichen AG, H, B, BL, dabei wird keine Unterscheidung im Hinblick auf die Prozente der Schwerbehinderung vorgenommen) oder bei Personen über 85 Jahre ohne Pflegegrad: Bescheinigung des Hausarztes über die Pflegebedürftigkeit.
- wenn die pflegebedürftige Person jünger als 60 Jahre ist, ich ein ärztliches Zeugnis über eine Diagnose der Prioritätsgruppe 2 oder Prioritätsgrppe 3, welches über die behandelnde Ärztin oder den behandelnen Arzt erhältlich ist, vorzuweisen
An COVID-19 genesene Personen bringen bitte zusätzlich den positiven PCR-Nachweis oder aber ein ärztliches Zeugnis mit.