Wie erhalte ich meinen Priorisierungscode?
- Priorisierte Personen aufgrund ihres Lebensalters
Die Registrierung der Personen, die über ihr Lebensalter priorisiert werden, erfolgt über die Eingabe des Geburtsdatums. Hier ist kein Priorisierungscode notwendig.
- Priorisierte Personen aufgrund ihres Berufes
Personen, die aufgrund ihres Berufes priorisiert werden erhalten die Priorisierungscodes über ihren Arbeitgeber oder den zuständigen Verband. Zusätzlich benötigen sie eine sogenannte Arbeitgeberbescheinigung als Nachweis im Impfzentrum.
- Medizinisches Fachpersonal in Alten- und Pflegeheimen
Ärztinnen beziehungsweise Ärzte sowie medizinisches Fachpersonal, welches regelmäßig in Alten- und Pflegeheimen ist, erhalten den entsprechenden Priorisierungscode über die Kassenärztliche Vereinigung des Saarlandes.
- Heilmittelerbringer in Alten- und Pflegeheimen
Heilmittelerbringer, die der impfberechtigten Berufsgruppe angehören, können ihre Priorisierungscodes über die Alten- und Pflegeeinrichtungen erhalten, in denen sie regelmäßig tätig sind.
- Priorisierte Personen aufgrund einer Grunderkrankung
Personen, die aufgrund einer gewissen Grunderkrankung priorisiert werden, erhalten ihren Code und ein dazugehöriges Formular über ihre behandelnde Ärztin beziehungsweise ihren behandelnden Arzt. Den Ärzten werden die Formulare und der Code für ihre Patientinnen und Patienten über die Kassenärztliche Vereinigung mitgeteilt.
- Kontaktpersonen von Schwangere
Schwangere können zwei enge Kontaktpersonen auswählen, die sich in die Impfliste eintragen können. Die Priorisierungscodes für die beiden Kontaktpersonen von Schwangeren werden von den behandelnden Gynäkologinnen und Gynäkologen ausgestellt.
- Kontaktpersonen von berechtigten Pflegebedürftigen
Die von den pflegebedürftigen Personen ausgewählten Kontaktpersonen können sich ohne Priorisierungscode in die Impfliste eintragen. Bei ihrem Impftermin müssen Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen zusätzlich folgende Nachweise vorlegen: ein Formular zum Nachweis als Kontaktperson, welches hier zu finden ist sowie einen Nachweis über den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Sofern die pflegebedürftige Person nicht älter als 60 Jahre alt ist, muss das Krankheitsbild nachgewiesen werden. Ein entsprechendes ärztliches Zeugnis kann von der behandelten Ärztin beziehungsweise dem behandelten Arzt ausgestellt werden.