Ich wohne beziehungsweise arbeite in einer Obdachloseneinrichtung beziehungsweise einer stationären Wohnungloseneinrichtung. Kann ich mich bereits impfen lassen?

Als Bewohnerin und Bewohner beziehungsweise Mitarbeiterin und Mitarbeiter gehören Sie zur Priorisierungsgruppe 2 und können sich somit aktuell auf die Impfliste eintragen.