Welche Betriebsärztin beziehungsweise welcher Betriebsarzt kann Impfungen durchführen?

Jede Betriebsärztin beziehungsweise jeder Betriebsarzt eines übrbetrieblichen Dienstes und jede freue Betriebsärztin beziehungsweise jeder freie Betriebsarz, für ein Unterneheme mit Sitz in Deutschland, kann Impfungen gegen COVID-19 durchführen.

Voraussetzung hierfür ist lediglich die Anbindung an das digitale Impfquotenmonitoring sowie eine geeignete Infrastruktur zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Handhabung der Impfstoffe.