Wer übernimmt die Haftung bei Impfschäden?

Die Haftungsfrage bei der Verimpfung von Impfwilligen unter 60 Jahren mit AstraZeneca ist im Saarland, analog zu anderen Bundesländern, klar geregelt. Diese Regelung besagt, dass die Impfung mit AstraZeneca nach besonders sorgfältiger Aufklärung und auf eigenen Wunsch des Impflings auch weiterhin für unter 60-Jährige empfohlen wird. Voraussetzung für eine mögliche Versorgungsübernahme gem. §60 IfSG ist demnach, dass der Impfung eine ordnungsgemäße, ausführliche Aufklärung durch den Arzt vorangegangen ist und die Impfung ebenso ordnungsgemäß ausgeführt wurde.

Beschluss AstraZeneca