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Impfungen bei Betriebs- und Privatärzten

Seit dem 7. Juni können neben Haus- und Facharztpraxen auch niedergelassene Betriebsärzte und Privatärzte in die Impfkampagne einsteigen.

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Automobilindustrie Teaserbild Foto: Sweet - Adobe Stock

Das sieht eine neue Impfverordnung des Bundes vor. Mit dem niedrigschwelligen Impfangebot in Betrieben kann die Impfkampagne weiter Fahrt aufnehmen. Eine Handreichung der ABDA zur Versorgung der Betriebsärzte mit COVID-19-Impfstoffen finden Sie hier. Die Handreichung der BDA für Betriebsärzte zu Impfstoffen und Zubehören finden Sie hier, das Schema zur Ablauforganisation hier. Die Apothekerkammer des Saarlandes hat außerdem ein Rundschreiben zur Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen herausgegeben.

Impfungen in Betrieben sind insbesondere in Unternehmen sinnvoll, die über eine gute betriebsärztliche Infrastruktur verfügen. Die Organisation der Impfungen im Betrieb obliegt dem Betriebsarzt vor Ort. Die Impfungen in Betrieben finden ebenfalls auf freiwilliger Basis statt.

Wenn sie als Arbeitnehmer Fragen zu Impfungen in Ihrem Betrieb haben, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber.

Weitere Informationen finden Sie auch in unseren FAQ's.