Ehrenamt
Absicherung von Ehrenamtlichen in „Corona-Helfergruppen“ über die Ehrenamts-Versicherungen des Saarlandes
Bin ich eigentlich unfallversichert, wenn ich für eine Nachbarin oder Nachbarn einkaufen gehe oder dringende Arbeiten ums Haus oder im Garten erledige?
Ja, denn bei der Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten sind sie grundsätzlich über die Unfall-Sammelversicherung des Saarlandes versichert. Zunächst wird allerdings ihre eigene Unfallversicherung herangezogen, dann diejenige des Auftraggebers für Ihre Tätigkeit, sofern es einen solchen Auftraggeber gibt. Liegt keine andere Versicherung vor, dann wird die Unfall-Sammelversicherung des Saarlandes wirksam.
Kommt die Sammelunfallversicherung für Ehrenamtliche dafür auf, wenn ich mich z.B. im Rahmen einer Nachbarschaftshilfe mit Corona infiziere?
Nein, hier greift jedoch in der Regel die eigene Krankenversicherung. Seitens der Sammelunfallversicherung für Ehrenamtliche besteht kein Versicherungsschutz für Infektionen und deren Folgen.
Inwiefern bin ich haftpflichtversichert, wenn ich im Rahmen einer Nachbarschaftshilfe Personen oder Sachschäden verursache oder jemanden verletze?
Die Sammelhaftpflichtversicherung des Saarlandes für Ehrenamtliche kommt auch hier grundsätzlich für solche Schäden auf, die fahrlässig durch ehrenamtlich Tätige verursacht werden. Allerdings erst dann, wenn die eigene Haftpflicht des Verursachers nicht greift oder er nicht über eine solche verfügt.
Bin ich versichert, wenn ich im Rahmen einer Nachbarschaftshilfe mit dem Auto einen Unfall verursache?
In diesem Falle sind Sie nur im Rahmen vorhandener eigener KFZ-Versicherungen abgesichert. Für Schäden, die aus dem Gebrauch von Fahrzeugen entstehen, besteht kein Versicherungsschutz seitens der Sammelversicherung, ebenso wenig wie für Eigenschäden, also für Sie selbst oder Dinge (z.B. Fahrrad), die Ihnen gehören.
Wohin kann ich mich bei weitergehenden Fragen wenden?
Informationen zur Sammelversicherung des Saarlandes gibt die Staatskanzlei. Sie können sich direkt an das Ehrenamtsreferat unter Telefon 0681 501-1153 oder E-Mail a.kallenbrunnen@staatskanzlei.saarland.de wenden.
Redaktion: Staatskanzlei