Thema: Corona

Schulen & Kitas

Schule und Kita - Aktuelle Regelungen

Redaktion: Ministerium für Bildung und Kultur

Gibt es eine Testpflicht an den saarländischen Schulen und Kitas?

Nein. Die zweimal wöchentlich stattfindenden seriellen Testungen sowie die anlassbezogenen Testungen an acht aufeinanderfolgenden Schultagen sind eingestellt. Die Verpflichtung zum Vorlegen eines Nachweises über das Nichtvorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzschulbetrieb entfällt.

Müssen "schulfremde" Personen beim Besuch der Schule einen negativen Corona-Test vorweisen?

Schulfremde Personen unterliegen seit dem 17. April keinen weiteren Einschränkungen, unabhängig davon, ob sie sich nur kurzfristig und ohne Kontakt zu Schüler:innen oder Schulpersonal oder längerfristig an und in der Schule aufhalten.

Muss in der Schule ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) bzw. eine medizinische Maske getragen werden?

Seit dem 2. April 2022 gibt es keine allgemeine Maskenpflicht an den Schulen mehr. Das freiwillige Tragen von Masken bleibt selbstverständlich jederzeit möglich.

Wie ist das Bringen und Abholen der Kinder in Kitas geregelt?

Die Bring- und Abholsituation erfolgt in der gewohnten Form in der Einrichtung. Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung durch die bringende bzw. abholende Person reduziert die Infektionsgefahr. Es kann auch die „Concierge“ Lösung weiterhin umgesetzt werden