Welche Regelungen gelten für die Herbstferien?

Auch in diesem Jahr werden die Herbstferien von der Corona-Pandemie geprägt sein. Für die in den Schulferien an den Schulen stattfindende Ferienbetreuung sowie für die weiteren an den Schulen stattfindenden Ferienangebote gilt wie bisher die zweimal wöchentliche Testpflicht. Die Testungen finden analog den Testungen in der Schulzeit unter der Verantwortung des FGTS-Personals in der Regel in der Schule statt. Es können wie bisher anderweitige Zertifikate vorgelegt werden.

Damit sich alle Schüler*innen auch während der Herbstferien zweimal wöchentlich testen können, sind die Schulen gebeten, jedem Schüler bzw. jeder Schülerin möglichst vier Testkits mit in die Ferien zu geben. Der letzte Test sollte möglichst am letzten Tag vor Schulbeginn (1.11.2021) stattfinden. Als Beleg für ein negatives Testergebnis soll den Schulen am ersten Schultag nach den Herbstferien die ausgefüllte und unterschriebene Selbsterklärung vorgelegt werden.

Selbsterklärung über ein negatives Testergebnis (PDF, 140KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Kurzanleitung zur Durchführung von Selbsttests auf SARS-CoV-2 (PDF, 629KB, Datei ist nicht barrierefrei)