Können Schüler*innen und Lehrkräfte, die im Grenzgebiet wohnen, weiterhin zur Schule ins Saarland kommen?
Ja. Lehrkräfte und Schüler*innen, die in Frankreich oder Luxemburg wohnen, können die Schule im Saarland weiterhin besuchen:
Schüler*innen, die ihren Wohnort im Grenzgebiet in Frankreich oder Luxemburg haben, können ihre Schule im Saarland grundsätzlich ohne Einschränkung und unabhängig vom Inzidenzwert an ihrem Wohnort besuchen. Gleiches gilt auch für Lehrkräfte saarländischer Schulen, die in einem Risikogebiet wohnen und von dort aus zu ihrem Arbeitsort Schule einpendeln.
Für die Wege in Luxemburg oder Frankreich können ggf. andere Regelungen gelten.