Bei der Antragstellung ist versehentlich ein Fehler unterlaufen oder erforderliche Unterlagen wurden nicht eingereicht. Können die Angaben im Antrag nachträglich korrigiert werden und die fehlenden Unterlagen nachgereicht werden?

Ja, fehlende Unterlagen können vorzugsweise an die unter Frage 5 genannte E-Mail - Adresse oder alternativ auf postalischem Weg nachgereicht werden. Auch eine Änderung, Ergänzung oder Korrektur der im Antrag gemachten Angaben ist auf diesem Weg möglich.