Wird das Stipendium auf die Grundsicherung angerechnet?

Nein, das Stipendium hat nicht das Ziel, den Lebensunterhalt zu sichern und dient daher einem anderen Zweck als die Grundsicherung. Das Stipendium ist jedoch bei der Beantragung von Grundsicherung anzugeben, da dort die Prüfung einer Anrechnung erfolgt.