Wie kann ich die Aussetzung oder Herabsetzung laufender Steuerzahlungen beantragen?
Auf Antrag können laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer herabgesetzt oder ausgesetzt werden. Fällige Steuerzahlungen lassen sich stunden, Säumniszuschläge können erlassen werden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist. Bitte wenden Sie sich für genauere Informationen an das für Sie zuständige Finanzamt.