Thema: Corona
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Welcher Nachweis gilt als offizielles Testzertifikat?

  1. Ein offizielles Testzertifikat (mit einer Gültigkeit von 24 Stunden bei Antigen-Schnelltests und 48 Stunden bei PCR-Tests) können folgende Einrichtungen ausstellen:
    • die zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und die von ihnen betriebenen Testzentren (Landestestzentren)
    • die von den Gesundheitsämtern als weitere Leistungserbringer beauftragten Dritten (Teststellen in den Landkreisen und im Regionalverband Saarbrücken)
    • Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, medizinische Labore, Rettungs- und Hilfsorganisationen und die von der Kassenärztlichen Vereinigung betriebenen Testzentren.
  2. Ein gültiges Testzertifikat können auch Personen erhalten, die im Rahmen einer betrieblichen Testung durch ausgebildetes Personal getestet wurden (Arbeitgebertests wie z.B. bei getesteten Mitarbeitern in Pflegeeinrichtungen, Behinderteneinrichtungen, Krankenhäusern, Kindertageseinrichtungen etc.).