Wie wird die Gemeinnützigkeit nachgewiesen?
Die Gemeinnützigkeit wird beim zuständigen Finanzamt beantragt. Dieses erteilt einen Freistellungsbescheid. Dieser Bescheid muss im Antrag als PDF- oder jpg-Dokument hochgeladen werden.
Für Kinder- und Jugendchöre in kirchlicher Trägerschaft liegt in der Regel keine Gemeinnützigkeit vor. Daher fügen diese eine formlose Beschreibung und Bestätigung ihrer Trägerstruktur bei.