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Rahmenplan zum schulischen Regelbetrieb nach den Sommerferien

Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot berichtete am 30. Juni im Kabinett zur Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebs zum neuen Schuljahr 2020/21. Der Ministerrat nahm den von Streichert-Clivot vorgestellten Rahmenplan für die saarländischen Schulen zustimmend zur Kenntnis.

Mit dem Rahmenplan zum Wiedereinstieg in den regulären Schulbetrieb unter Pandemie-Bedingungen an saarländischen Schulen ab dem Schuljahr 2020/21 setzt das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) den Schulen einen verlässlichen und detaillierten Rahmen, innerhalb dessen sie den Schulbetrieb für das neue Schuljahr vorbereiten können. Die Inhalte des Rahmenplans sind mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MSGFF), den Virologen des Universitätsklinikums des Saarlandes (UKS), Kinder- und Jugendärzten, Personal-, Eltern- und Schüler*innenvertretungen sowie den Gewerkschaften abgestimmt. In zentralen Schulleiter*innendienstbesprechungen wurden die Schulen in der vergangenen Woche bereits informiert.

Dazu erklärt Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot:

„Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Bildung, unsere Schulen sind Lern- und Lebensorte. Das soziale Miteinander ist wichtig für die Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen. Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist kein Luxus, sondern eine gesellschaftliche Notwendigkeit. Unterricht und Nachmittagsbetreuung sollen deshalb wieder im vollen Umfang an allen Schulstandorten stattfinden. Wichtigste Voraussetzung für den Wiedereinstieg in den regulären Schulbetrieb ist, dass sich das Corona-Infektionsgeschehen im Saarland weiter günstig entwickelt.

Wir haben unseren Rahmenplan so ausgestaltet, dass der reguläre Schulbetrieb mit Präsenzunterricht grundsätzlich auch dann aufrechterhalten werden kann, wenn in Schulen oder ihrem Umfeld Corona-Infektionen auftreten. Für die einzelnen Schulformen haben wir festgelegt, wie der Unterricht zu organisieren ist, sollte ein Gesundheitsamt entscheiden, dass eine Beschulung an einem einzelnen Schulstandort zeitweise nicht fortgeführt werden kann.

Zur Vorbereitung des neuen Schuljahres gehört auch, dass wir jetzt intensiv an der Ausstattung der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten arbeiten. Unser kurzfristiges Ziel ist es, zum neuen Schuljahr eine Geräteleihe aufzubauen, damit wir im Bedarfsfall allen Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften, die nicht über geeignete Endgeräte für das digital unterstützte Lernen verfügen, ein entsprechendes Gerät zur Verfügung stellen können. Mittelfristig werden wir alle Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte mit Leihgeräten ausstatten.

Die Pandemie hat den Digitalisierungsbemühungen aller einen Schub verliehen. Jetzt geht es darum, Standards einzuziehen und aus den Erfahrungen der letzten Wochen zu lernen.

Wir tragen als Gesellschaft insgesamt Verantwortung. Jede und jeder kann mit ihrem und seinem Verhalten dazu beitragen, unseren Kindern und Jugendlichen einen guten Start in das neue Schuljahr zu ermöglichen. Von Urlaubsreisen in Corona-Risikogebiete ist zum Beispiel klar abzuraten. Nach wie vor ist gegenseitige Rücksichtnahme geboten.“

Hygienemaßnahmen und Infektionsschutz im Regelbetrieb

„Fest steht, dass es die bisher geltenden Abstandsregelungen im Corona-Regelbetrieb nach den Ferien nicht mehr geben wird. Ein Regelbetrieb mit Abstandsregelungen ist überhaupt nicht denkbar. Eine allgemeine Maskenpflicht an den Schulen wird es ebenfalls nicht geben. Gegen eine solche Pflicht sprechen nicht nur pädagogische Gründe. Sie wäre im Hochsommer insbesondere für Kinder und Jugendliche eine nicht zumutbare Belastung. Der Regelbetrieb muss kindgerecht sein. Ein freiwilliges Tragen der Masken steht aber allen offen.

Wichtige und wirksame Hygieneregeln und -maßnahmen wird es aber natürlich weiter geben. Um die Nachvollziehbarkeit möglicher Infektionsketten zu erleichtern und zu verhindern, dass die Gesundheitsämter erneut ganze Schulstandorte schließen müssen, werden wir empfehlen, die Schülerinnen und Schüler nach Jahrgangsstufen in Gruppen aufzuteilen. Diese Gruppen sollen sich möglichst wenig durchmischen. Ausnahmen im Sinne der geltenden Stundentafel sind beim Fachunterricht möglich. Das ist ein flexiblerer Ansatz, mit dem wir berücksichtigen, dass Schülerinnen und Schüler auch in Alltagssituationen außerhalb der Schule Kontakt mit anderen Menschen haben – wie ihre Lehrkräfte auch," so die Ministerin.

Musterhygieneplan für das neue Schuljahr

Die Vorgaben des aktualisierten Musterhygieneplans für das neue Schuljahr sind auf der Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zwischen dem MBK und der Gesundheitsseite abgestimmt und gehen den Schulen noch in dieser Woche zu.

Wichtigste Neuerung: Das Abstandsgebot innerhalb des Klassenraumes wird zum neuen Schuljahr aufgehoben. Zudem wird es neue Regelungen für die Beteiligung der vulnerablen Gruppen unter Lehrkräften und Schüler*innen am Präsenzunterricht geben. Neben der Vorlage eines Attestes, kann eine individuelle Beratung zum Tragen entsprechender Schutzausrüstung für Lehrkräfte in Anspruch genommen werden. Im Musterhygieneplan wird es außerdem unter anderem Empfehlungen zu festen Gruppen, Maßnahmen zur Verhinderung der Durchmischung einzelner Gruppen, Wegeführung, Pausengestaltung, Vorgaben zu verschiedenen Unterrichtsfächern, Sozialformen, Unterrichtsmethoden sowie zum Hygieneverhalten geben.

Arbeits- und Gesundheitsschutz: individuelle Schutzkonzepte und niedrigschwelliger Zugang zu Corona-Tests

Klar ist, dass wir auch im Regelbetrieb in der Verantwortung stehen, den Arbeits- und Gesundheitsschutz für unsere Beschäftigten sicherzustellen. Das ist sehr wichtig. Auch für sie haben wir eine Fürsorgepflicht. Deshalb wird es für Lehrkräfte bei Bedarf individuelle Schutzkonzepte geben. Dazu wird das Tragen von für den Eigenschutz geeigneter Schutzkleidung, also insbesondere Masken für den Eigenschutz oder sogenannte Face-Shields, gehören. Damit Schulleitungen sinnvoll entscheiden können, welche Lehrkräfte sie im Präsenzunterricht einsetzen, wird künftig ein ärztliches Attest Grundlage und Voraussetzung für eine eventuelle Freistellung vom Präsenzunterricht sein. Eine fachlich-medizinische Beurteilung des persönlichen Schutzbedarfs gibt vulnerablen Lehrkräften mehr Sicherheit als die derzeitige pauschale Regelung, die auf den damaligen und jetzt veralteten RKI-Empfehlungen basiert.

Außerdem habe ich mich für niedrigschwellige Angebote für Beschäftigte eingesetzt, sich auf Corona testen zu lassen. Lehrkräfte werden deshalb die Möglichkeit bekommen, freiwillig am Landestestprogramm teilzunehmen. Sollten Verdachtsfälle auftreten, wird die entsprechende Gruppe schnell getestet werden, damit Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte zügig in den Präsenzunterricht zurückkehren können“, erklärt Streichert-Clivot.

Corona-bedingte Lehrkräftereserve

Mit dem Nachtragshaushalt wird eine zusätzliche Corona-bedingte mobile Lehrkräftereserve mit bis zu 100 Vollzeitstellen geschaffen, um lokale Personalengpässe kurzfristig auffangen zu können. Für den Doppelhaushalt 2020/21 hat das MBK weiteren Personalbedarf angemeldet. In den nächsten Jahren werden rund 300 Lehrkräfte-Stellen mehr zur Verfügung stehen, als bisher geplant.

„Es ist vollkommen klar, dass wir darauf angewiesen sind, dass möglichst viele Lehrerinnen und Lehrer, die aktuell nicht in Präsenz arbeiten, nach den Ferien wieder vor den Klassen in unseren Schulen unterrichten. Umso wichtiger sind gute individuelle Schutzkonzepte für vulnerable Lehrkräfte und eine fundierte ärztliche Abklärung des tatsächlichen persönlichen Risikos. Ich freue mich, dass heute schon viele Lehrkräfte zurück in den Schulen sind, die nach den bestehenden Regelungen keinen Präsenzunterricht geben müssten. Das ist ein großartiger Einsatz“, so Streichert-Clivot.