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Hinweise für Zeuginnen und Zeugen

Als Zeugin oder Zeuge leisten Sie einen ganz wichtigen Beitrag zur Sachverhaltsaufklärung durch das Gericht und damit zur Erforschung der Wahrheit.

Um die mit Ihrer Zeugenaussage verbundenen Unannehmlichkeiten und Belastungen so gering wie möglich zu halten, möchten wir Ihnen Hinweise zur Anreise und zum Aufenthalt im Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis geben und Sie auf Ansprechpartner/innen für Fragen und Hilfestellungen verweisen.

Anreise

  1. mit dem Pkw:
    Sofern Sie mit Pkw über die Autobahn anreisen, nehmen Sie bitte die Ausfahrt Saarlouis-City – und befahren die Metzer Straße Richtung Saarlouis City bis zum Verkehrskreisel. Im Verkehrskreisel nehmen Sie die 3. Ausfahrt (Kaiser-Wilhelm-Straße). Unmittelbar an der Grünanlage befindet sich das Gebäude des Verwaltungsgerichts (Gebäude mit rotem Ziegelmauerwerk).
    Die Zufahrt zu den Parkplätzen des Verwaltungsgerichts ist durch ein von der Straße aus sichtbares Schild „Verwaltungsgerichtsbarkeit des Saarlandes“ gekennzeichnet. Hier stehen Ihnen direkt vor dem Verwaltungsgerichtsgebäude gebührenfreie Parkplätze zur Verfügung.
    Ein Behindertenparkplatz befindet sich neben dem Haupteingang des Gerichts. Hier ist auch der Zugang zum barrierefreien Eingang des Gerichts ausgeschildert, von wo aus Sie sich mit den Mitarbeitern der Wachtmeisterei in Verbindung setzen können.

  2. mit Bus und/oder Bahn:
    Mit den Linienbussen der Kreisverkehrsbetriebe Saarlouis erreichen Sie das Verwaltungsgericht ab Hauptbahnhof Saarlouis in Roden mit den Linien 401, 402, 403, 404, 437 und 438 (ca. alle 4 – 5 Minuten) oder mit den Bussen der RSW (alle Linien). Ausstieg: Kleiner Markt, dann ca. 5 Minuten Wegstrecke zum Verwaltungsgericht durch die Lothringer Straße.

Aufenthalt:

Im Eingangsbereich des Verwaltungsgerichts befindet sich die Wachtmeisterei. Die dortigen Mitarbeiter helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter.

Die Sitzungssäle befinden sich im Eingangsbereich (Sitzungssaal I und II) sowie im 1. Obergeschoss (Sitzungssaal III) des Hauses. Dort sind auch die Terminsaushänge über die mündlichen Verhandlungen angebracht, zu denen Sie als Zeugin/Zeuge geladen wurden.

Aufwandsentschädigung:

Um Ihnen die entstandenen Kosten erstatten zu können, werden einige Angaben benötigt. Um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bringen Sie das ausgefüllte Datenblatt direkt zum Termin mit und geben Sie es beim Vorsitzenden Richter der Kammer ab.

Weitere Informationsquellen und Ansprechpartner/innen:

Folgende Mitarbeiter helfen Ihnen ebenfalls gerne weiter:

  • Justizhauptsekretärin Schmitt (Tel.: + 49 6831 447-160)
  • Justizamtsinspektorin Scholtes (Tel.: +49 6831 447-133)
  • Justizamtsinspektorin Mang-Grosch (Tel: +49 6831 447-108)