Wegweiser
Auf dieser Seite finden Sie u. a. die Anschrift, die Anfahrt und erhalten weitere Informationen zum Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis.
Anreise
Verwaltungsgericht des Saarlandes
Kaiser-Wilhelm-Straße 15
66740 Saarlouis
Öffnungszeiten
Sie erreichen uns:
montags bis donnerstags:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
freitags:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Achtung: Mittwoch- und Freitagnachmittag sind keine Sprechstunden
In dringenden Fällen fragen Sie bitte bei der Wachtmeisterei (Tel.: +49 6831 447-01) bezüglich unseres Notdienstes nach.
Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle
montags bis freitags:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und nachmittags nach telefonischer Vereinbarung Tel.: +49 6831 447-01
Notdienst
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes gewährleistet Rechtsschutz bei dringender Eilbedürftigkeit auch außerhalb der regulären Dienstzeit. Wegen der Einzelheiten wird auf die telefonische Ansage unter +49 6831 447-01 verwiesen.
Parken
Parkplätze befinden sich direkt vor dem Haupteingang des Gerichtsgebäudes.
Behindertenparkplatz:
Vor dem Haupteingang des Gerichtsgebäudes steht ein Parkplatz für Schwerbehinderte mit Parkausweis zur Verfügung.
Barrierefreier Zugang
Hinweis für Rollstuhlfahrer/Gehbehinderte:
Eine Zufahrtsrampe finden Sie auf der Rückseite des Altbaus des Gerichtsgebäudes (Zugang von der Kaiser-Wilhelm-Straße). Dort befindet sich zudem eine Rufeinrichtung (Sprechanlage), mit der im Bedarfsfall Hilfe beim Pförtnerdienst gerufen werden kann.
Die Sitzungssäle sind über einen Aufzug barrierefrei zu erreichen.
Behinderten-WC:
Eine Behindertentoilette ist im Erdgeschoss des Gerichtsgebäudes eingerichtet. Bei Bedarf erhalten Sie den Schlüssel in der Wachtmeisterei.
Ansprechpartner:
Bei Rückfragen oder bestehenden Besonderheiten nehmen Sie bitte rechtzeitig mit der Pforte (Tel. +49 6831 447-122) Kontakt auf.
Briefkasten / Nachtbriefkasten
Der Briefkasten des Verwaltungsgerichts des Saarlandes befindet sich links vor dem Haupteingang.
Durch den Einwurf in den Nachtbriefkasten können auch außerhalb der Dienstzeiten Fristen gewahrt werden. Schriftstücke, die vor 24.00 Uhr eingeworfen werden, tragen das Eingangsdatum desselben Tages. Schriftstücke, die nach 24.00 Uhr eingeworfen werden, das Eingangsdatum des Folgetages.