Hinweis zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 DSGVO und Art. 14 DSGVO
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung
Sie erhalten diese Information nach Art. 13 DSGVO und Art. 14 DSGVO, da Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung personenbezogene Daten zu Ihrer Person mitgeteilt haben oder uns diese Daten von Dritten übermittelt worden sind.
Verantwortlichkeit
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Staatskanzlei des Saarlandes. Sie erreichen uns unter:
Staatskanzlei des Saarlandes
Am Ludwigsplatz 14
Postanschrift:
66024 Saarbrücken
Postfach 102431
Tel.: 0681 501-00
Fax: 0681 501-1159
E-Mail: post@staatskanzlei.saarland.de
Zwecke der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben, um Ihre Bewerbung zu prüfen. Dies gilt sowohl für Initiativbewerbungen als auch für Bewerbungen auf konkrete Ausschreibungen. Bei letzterem verwenden wir Ihre Daten nur zur Durchführung des jeweiligen konkreten Bewerbungsverfahrens.
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 88 DSGVO in Verbindung mit § 22 SDSG und §§ 95 ff. SBG verarbeitet.
Speicherdauer und Speicherfristen
Ihre Daten werden unverzüglich gelöscht, sobald feststeht, dass ein Beschäftigungsverhältnis nicht zustande kommt. Dies bedeutet bei Bewerbungen auf eine konkrete Ausschreibung mit Blick auf etwaige Rechtsmittel ein Jahr ab Zugang der ablehnenden Entscheidung, bei Initiativbewerbungen sechs Monate ab Zugang der ablehnenden Entscheidung. Sofern Initiativbewerbungen, auf eine Vormerkliste aufgenommen werden, beträgt die Speicherdauer zwei Jahre ab Zugang der Mitteilung, dass Sie für die Vormerkliste ausgewählt wurden. Innerhalb dieser Zeit wird die Bewerbung geprüft und die Informationen stehen bis zum Ablauf der Speicherdauer zur Verfügung. Führt die Bewerbung zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses, werden die Daten, die für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses weiter erforderlich sind für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gespeichert, sofern nicht andere Vorschriften längere Aufbewahrungsfristen vorschreiben. Rechtsgrundlagen sind § 22 SDSG, §§ 95 ff. SBG sowie weitere gesetzliche Vorgaben, aus denen sich im Falle der Begründung von Beschäftigungsverhältnissen Speicherobliegenheiten ergeben.
Quelle der Daten
Sofern die personenbezogenen Daten nicht bei Ihnen selbst erhoben wurden, werden uns Bewerbungen üblicherweise übermittelt von anderen öffentlichen Stellen (z.B. Ministerien) und Bewerbungsplattformen (z.B. Interamt) über die Sie Ihre Bewerbung an uns gerichtet haben.
Kategorien von Daten
Die Staatskanzlei verarbeitet die personenbezogenen Daten, die Sie in Ihrer Bewerbung angegeben haben.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern
Ihre Daten werden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens nur weitergegeben soweit dies zur Durchführung desselben erforderlich ist. Eine Weitergabe erfolgt demnach z.B. an nachgeordnete Behörden, wenn das Bewerbungsverfahren diese betrifft, an Personalvertretungen (Personalrat, Frauenbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung) und intern an die zuständigen Stellen der Staatskanzlei. Im Falle der Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erfolgen weitere Übermittlungen, über welche Sie in diesem Falle erneut informiert werden.
Freiwilligkeit der Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten
Die Bereitstellung personenbezogener Daten zu Ihrer Person gegenüber der Staatskanzlei erfolgt auf freiwilliger Basis. Im Rahmen der Sachbearbeitung durch uns kann es gegebenenfalls erforderlich sein, dass wir weitere Daten und Informationen bei Ihnen erfragen. Sofern Sie uns in einem solchen Fall die weitergehenden Informationen nicht bereitstellen möchten, hat dies keine unmittelbar rechtlich nachteiligen Folgen. In Einzelfällen ist es jedoch möglich, dass die unterbliebene Bereitstellung der angeforderten Informationen die Bearbeitung Ihres Anliegens erschwert oder unmöglich macht. Sollten Sie der Staatskanzlei gegenüber doch einmal zur Auskunft verpflichtet sein, weisen wir Sie hierauf durch eine gesonderte Erklärung hin, in der wir Sie auch auf gegebenenfalls bestehende rechtlich nachteilige Folgen einer durch Sie unterbliebenen Auskunft aufmerksam machen. Führt die Bewerbung zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses wird es ggf. erforderlich Daten, ohne die die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses nicht möglich ist, zu ergänzen.
Ihre Rechte
Aufgrund der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO). Darüber hinaus können Sie sich mit einer Beschwerde an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden, wenn Sie der Auffassung sind, dass bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet werden (Kontakt: Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland, Fritz-Dobisch-Str. 12, 66111 Saarbrücken, Tel.: 0681/94781-0, Fax: 0681/94781-29, E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de).
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r
Die Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten der Staatskanzlei sind:
Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken