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Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel „Quiche-Challenge“:

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an dem Gewinnspiel „Quiche-Challenge“. Das Gewinnspiel findet in der Zeit vom 14.10.2022, 15:00 Uhr bis zum 24.10.2022, 15:00 Uhr statt.

Die Staatskanzlei des Saarlandes veranstaltet ein Gewinnspiel in ihren Social-Media-Kanälen auf den Plattformen „Facebook“ und „Instagram“. Es wird ausgerichtet von Staatskanzlei, Am Ludwigsplatz 14, 66117 Saarbrücken.

Hinweis: In der Folge nutzen wir zur besseren Lesbarkeit ausschließlich die männliche Form. Dies schließt alle Personen (m/w/d) mit ein.

Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer (m/w/d) verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

Gewinne

Es gibt folgenden Preis zu gewinnen: 
3 x eine Hin-und Rückfahrt für die Bahnstrecke Saarbrücken-Paris pro Gewinner sowie jeweils einer weiteren Person mit anschließendem gemeinsamen Besuch im Pariser Büro der Landesvertretung des Saarlandes. Dies entspricht 2 Tickets für 2 Personen mit Hin- und Rückfahrt pro Gewinner (in der Summe 6 Tickets). Unter allen Teilnehmern bei Facebook und Instagram können Tickets für maximal 2 Personen pro Gewinner gewonnen werden. Hinweis: Das Gewinnspiel bezieht sich nur auf die An- und Abreise, nicht auf eine Übernachtung!

Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist die Staatskanzlei des Saarlandes. Für die Distribution des Gewinnes ist die Staatskanzlei des Saarlandes zuständig.  

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnehmer müssen über einen Wohnsitz in Deutschland verfügen.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater der Staatskanzlei und deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren.

Die Teilnahme über die Einschaltung Dritter, z.B. Gewinnspielagenturen, ist ausgeschlossen.

Spielverlauf

Das Gewinnspiel wird während des Gewinnspielzeitraums auf der Instagram-Seite „frankreichstrategiesaarland“ und auf der Facebook-Seite „Frankreichstrategie des Saarlandes“ veröffentlicht sein.

Das Gewinnspiel beginnt am 14.10.2022, 15:00 Uhr.

Teilnahmeschluss ist der 31.10.2022, 15:00 Uhr.

Um teilzunehmen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

1. Der Teilnehmer muss per Direkt Message auf Facebook oder Instagram ein Quiche-Rezept einreichen.

2. Der Teilnehmer muss ein Follower der Instagram-Seite „frankreichstrategiesaarland“ oder der Facebook-Seite „Frankreichstrategie des Saarlandes“ sein.

3. Ausschließlich für die Teilnahme über Instagram: Der Post der Frankreichstrategie muss in der eigenen Story des Teilnehmers geteilt werden.

Gewinnermittlung

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch das Redaktionsteam der Frankreichstrategie.

Benachrichtigung der Gewinner

Die Gewinner werden jeweils nach Ablauf des Gewinnspiels innerhalb eines Tages zum Teilnahmeschluss des jeweiligen Gewinnspiels per Direkt Message (des jeweiligen Social Media Accounts) über den Gewinn informiert.

Gewinnabwicklung

Der Gewinner erhält seinen Gewinn per Post oder per e-Mail.

Eine Barauszahlung des Gewinns oder eines Gewinnersatzes ist nicht möglich. Eine Übertragung des Anspruchs auf Gewinn/Gewinnersatz oder die Abtretung des Gewinns/Gewinnersatzes ist ebenfalls nicht möglich.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

Der Gewinner muss zum Erhalt des Gewinnes per Direct-Messenger eine Versandadresse angeben.

Teilnahmeausschluss

Die Staatskanzlei ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen die Nutzungsbedingungen des Formulars oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen insbesondere Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern der Staatskanzlei oder anderer Teilnehmer. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist die Staatskanzlei auch berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurück zu fordern. Die Staatskanzlei behält sich das Recht vor, weitere Teilnehmer von einer Teilnahme auszuschließen. Von diesem Recht wird die Staatskanzlei insbesondere dann Gebrauch machen, wenn der Teilnehmer den Programmablauf nachhaltig stört oder rechts- oder sittenwidriges Gedankengut im Rahmen des Gewinnspiels zum Ausdruck bringt. Ein Gewinn wird in diesem Fall nicht ausgezahlt bzw. ausgehändigt, auch wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. In diesem Fall wird ein anderer Gewinner ausgelost.

Datenschutz

Für die Teilnahme am Gewinnspiel und die Inanspruchnahme des Gewinns ist die Angabe von personenbezogenen Daten notwendig. Informationen zur Verarbeitung dieser Daten und zu den Betroffenenrechten finden sich in der Datenschutzerklärung unter https://www.saarland.de/stk/DE/aufgaben-projekte/projekte-aktionen/gewinnspiel/gewinnspiel-datenschutz.html.

Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook, Instagram oder Meta und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist weder Facebook, Instagram oder Meta, sondern die Staatskanzlei des Saarlandes. Die bereitgestellten Informationen werden einzig für die Durchführung des Gewinnspiels verwendet. Facebook, Instagram oder Meta ist dabei in keiner Weise für das Gewinnspiel verantwortlich. Sofern seitens Facebook/Instagram/ Meta Daten erhoben werden, ist die Staatskanzlei des Saarlandes hierfür nicht verantwortlich. Der Teilnehmer hat sich selbst über die Datenschutzbedingungen von Facebook und Instagram zu informieren. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind nicht an Facebook/Instagram, sondern an SocialMedia@staatskanzlei.saarland.de zu richten.

Vorzeitige Beendigung und Änderung des Gewinnspiels

Die Staatskanzlei ist berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn:

  • ein Missbrauchsversuch durch Manipulationen festgestellt wird;
  • eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen;
  • wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann;
  • oder die Fairness des Gewinnspiels beeinträchtigt erscheint.

Haftung

Ansprüche der Teilnehmer auf Schadensersatz gegen die der Staatskanzlei in Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach den nachfolgenden Bestimmungen.

Die Haftung der Staatskanzlei ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit der Staatskanzlei, der Mitarbeiter, der Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen der Staatskanzlei. Soweit die Haftung der Staatskanzlei ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Staatskanzlei.

Dies gilt nicht im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht, also einer Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Zwecks von besonderer Bedeutung ist und die die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Pflicht bzw. Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der Staatskanzlei bei einfacher Fahrlässigkeit auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Staatskanzlei oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Staatskanzlei beruhen, haftet die Staatskanzlei nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt (§ 14 ProdHG).

Erstellt durch: © DURY LEGAL Rechtsanwälte – www.dury.de im Auftrag von Saaris e.V. – redaktionell angepasst am 14.10.2022