Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel „Saarland-Kalender 2025“:
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an dem Gewinnspiel „Saarland-Kalender 2024“. Das Gewinnspiel findet in der Zeit vom 1.12.2024, 10:00 Uhr bis zum 06.12.2024, 12:00 Uhr statt.
Die Staatskanzlei des Saarlandes veranstaltet ein Gewinnspiel in ihren Social-Media-Kanälen auf den Plattformen „Facebook“ und „Instagram“ und "LinkedIn". Es wird ausgerichtet von Staatskanzlei, Am Ludwigsplatz 14, 66117 Saarbrücken.
Hinweis: In der Folge nutzen wir zur besseren Lesbarkeit ausschließlich die männliche Form. Dies schließt alle Personen (m/w/d) mit ein.
Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer (m/w/d) verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
Gewinne
Es gibt folgenden Preis zu gewinnen:
25x einen Saarland-Kalender 2025 (jeweils 10 auf Facebook und 10 auf Instagram und 5 auf LinkedIn).
Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Staatskanzlei des Saarlandes. Für die Distribution des Gewinnes ist die Staatskanzlei des Saarlandes zuständig.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnehmer müssen über einen Wohnsitz in Deutschland verfügen.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater der Staatskanzlei und deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren.
Die Teilnahme über die Einschaltung Dritter, z.B. Gewinnspielagenturen, ist ausgeschlossen.
Spielverlauf
Das Gewinnspiel wird während des Gewinnspielzeitraums auf der Instagram und Facebook-Seite „saarland.de“ veröffentlicht sein.
Das Gewinnspiel beginnt am 01.12.2024, 10:00 Uhr . Teilnahmeschluss ist der 06.12.2024, 12:00 Uhr.
Um teilzunehmen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Schreibt uns im Kommentarfeld zum Social-Media-Beitrag, warum Ihr unbedingt den Saarland-Kalender 2024 haben müsst. Dieser Eintrag im Kommentarfeld muss bis zum Teilnahmeschluss, also bis spätestens 09.12.2024, 12:00 Uhr, erfolgt sein.
Unter allen Personen, die diese Bedingungen erfüllen, werden jeweils 10 Personen auf Facebook und jeweils 10 Personen auf Instagram und 5 auf LinkedIn ausgelost.
Die Teilnahme ist bis zum angegebenen Teilnahmeschluss möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Kommentare werden bei der Verlosung nicht berücksichtigt. Es gilt der Zeitpunkt des Kommentars auf Facebook oder Instagram.
Die Teilnahme ist personengebunden. Eine mehrfache Teilnahme pro Person ist nicht zulässig. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos und auch nicht an sonstige Leistungen des Teilnehmers oder an einen Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gebunden.
Gewinnermittlung
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch Verlosung.
Benachrichtigung der Gewinner
Unter allen Personen, die uns bis zum 06. Dezember 2024 (12 Uhr) Kommentare zu o.g. Thema posten, werden insgesamt 25 Kalender am gleichen Tag verlost. Die Gewinner sind einverstanden, dass sie von uns unter ihrem Kommentar informiert werden, dass sie gewonnen haben. Sie werden darin gebeten, uns (Saarland Öffentlichkeitsarbeit der Staatskanzlei) bis zum 09. Dezember 2024 (12 Uhr) eine direkte Nachricht zu schicken mit der Adresse für den Versand des Gewinns. Erhalten wir bis dahin keine Nachricht mit der Adresse, erlischt der Gewinn. Nach dem Versand werden die Adressen gelöscht.
Gewinnabwicklung
Der Gewinner erhält seinen Gewinn per Post. Eine Barauszahlung des Gewinns oder eines Gewinnersatzes ist nicht möglich. Eine Übertragung des Anspruchs auf Gewinn/Gewinnersatz oder die Abtretung des Gewinns/Gewinnersatzes ist ebenfalls nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
Teilnahmeausschluss
Die Staatskanzlei ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen die Nutzungsbedingungen des Formulars oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen insbesondere Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern der Staatskanzlei oder anderer Teilnehmer. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist die Staatskanzlei auch berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurück zu fordern. Die Staatskanzlei behält sich das Recht vor, weitere Teilnehmer von einer Teilnahme auszuschließen. Von diesem Recht wird die Staatskanzlei insbesondere dann Gebrauch machen, wenn der Teilnehmer den Programmablauf nachhaltig stört oder rechts- oder sittenwidriges Gedankengut im Rahmen des Gewinnspiels zum Ausdruck bringt. Ein Gewinn wird in diesem Fall nicht ausgezahlt bzw. ausgehändigt, auch wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. In diesem Fall wird ein anderer Gewinner ausgelost.
Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel und die Inanspruchnahme des Gewinns ist die Angabe von personenbezogenen Daten notwendig. Informationen zur Verarbeitung dieser Daten und zu den Betroffenenrechten finden sich in der Datenschutzerklärung
Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook, Instagram oder Meta und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist weder Facebook, Instagram oder Meta, sondern die Staatskanzlei des Saarlandes. Die bereitgestellten Informationen werden einzig für die Durchführung des Gewinnspiels verwendet. Facebook, Instagram oder Meta ist dabei in keiner Weise für das Gewinnspiel verantwortlich. Sofern seitens Facebook/Instagram/ Meta Daten erhoben werden, ist die Staatskanzlei des Saarlandes hierfür nicht verantwortlich. Der Teilnehmer hat sich selbst über die Datenschutzbedingungen von Facebook und Instagram zu informieren. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind nicht an Facebook/Instagram, sondern an gewinnspiel@staatskanzlei.saarland.de zu richten.
Vorzeitige Beendigung und Änderung des Gewinnspiels
Die Staatskanzlei ist berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn:
- ein Missbrauchsversuch durch Manipulationen festgestellt wird;
- eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen;
- wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann;
- oder die Fairness des Gewinnspiels beeinträchtigt erscheint.
Haftung
Ansprüche der Teilnehmer auf Schadensersatz gegen die der Staatskanzlei in Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach den nachfolgenden Bestimmungen.
Die Haftung der Staatskanzlei ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit der Staatskanzlei, der Mitarbeiter, der Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen der Staatskanzlei. Soweit die Haftung der Staatskanzlei ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Staatskanzlei.
Dies gilt nicht im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht, also einer Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Zwecks von besonderer Bedeutung ist und die die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Pflicht bzw. Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der Staatskanzlei bei einfacher Fahrlässigkeit auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Staatskanzlei oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Staatskanzlei beruhen, haftet die Staatskanzlei nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt (§ 14 ProdHG).
Erstellt durch: © DURY LEGAL Rechtsanwälte – www.dury.de im Auftrag von Saaris e.V. – redaktionell angepasst am 27.12.2024