Thema: kulturbevollmaechtigte
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Die Bevollmächtigte

Die Ministerpräsidentin des Saarlandes Anke Rehlinger ist seit dem 1. Januar 2023 „Bevollmächtigte der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit“ – kurz: die Kulturbevollmächtigte – und damit die deutsche Ansprechpartnerin für Frankreich in den Bereichen Kultur und Bildung.

Das Amt des/der Kulturbevollmächtigten wurde im Rahmen des Élysée-Vertrages am 22. Januar 1963 geschaffen, um der französischen Regierung auf den Gebieten Kultur und Bildung, die in Deutschland Ländersachen sind, einen einheitlichen Ansprechpartner statt zahlreicher einzelner Minister der Länder zur Verfügung zu stellen. Damit hat das Amt eine bereits 60-jährige Tradition.

Gewählt wird der/die deutsch-französische Kulturbevollmächtigte aus dem Kreis der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und von der Bundesregierung für eine Amtszeit von 4 Jahren ernannt. In dieser Zeit vertritt er/sie die Interessen des Bundes sowie der 16 Bundesländer in bildungspolitischen, kulturellen und die Medien betreffenden Angelegenheiten gegenüber Frankreich. Ansprechpartner auf französischer Seite sind die für Kultur und Bildung zuständigen französischen Ministerinnen und Minister.

Ziel der Zusammenarbeit ist es, den deutsch-französischen Dialog auf kultureller und bildungspolitischer Ebene zu pflegen und zu vertiefen. Die inhaltliche Arbeit hierzu erfolgt unter anderem im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Deutsch-Französischen Ministerräte.

Da die auswärtigen Kulturangelegenheiten in der Kompetenz des Auswärtigen Amtes liegen, übt die Bevollmächtigte ihre Tätigkeiten im Einvernehmen mit der Außenministerin aus. Protokollarisch rangiert die Bevollmächtigte damit im Rang eines Ministers; gleich hinter der Außenministerin.

In der Wahrnehmung der kulturellen und bildungspolitischen Aufgaben wird die Kulturbevollmächtigte auf Basis der Bund-Länder-Vereinbarung vom 6. Februar 1969 durch das in der Kulturabteilung des Auswärtigen Amtes angesiedelte „Büro I“ sowie durch das an die Staatskanzlei des Saarlandes angegliederte „Büro II“ unterstützt.

 

Elysée-Vertrag auf den Seiten der Bundesregierung

Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungen der Länder zur Durchführung des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit vom 22. Januar 1963