Kinoförderung
Kinos leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur kulturellen Vielfalt und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt im Saarland. Sie sind Orte der Begegnung, der Inspiration und der Filmkunst. Um dieses Engagement zu würdigen und zu stärken, unterstützt die Staatskanzlei des Saarlandes auch im Jahr 2025 gezielt herausragende Kinos.
Kinoförderung im Saarland 2025: Co-Förderung für
ausgezeichnete Kino
Co-Förderung für „Liebling Kino“-Preisträger
Kinos im Saarland, die im Rahmen des Bundesprogramms „Liebling Kino“ eine Prämie des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) erhalten haben, können für das Jahr 2025 eine zusätzliche Exzellenz-Co-Förderung des Saarlandes beantragen.
Mit dieser Förderung wird die besondere Leistung der saarländischen Kinos gewürdigt, die bereits auf Bundesebene für ihre Qualität ausgezeichnet wurden. Die Staatskanzlei des Saarlandes kann dabei bis zu 40 Prozent der zuerkannten Prä-mie, maximal jedoch 20.000 Euro, als Zuschuss für die Umsetzung eines konkreten Projekts bewilligen. Die tatsächliche Förderhöhe richtet sich nach den verfügbaren Haushaltsmitteln und kann entsprechend geringer ausfallen.
Antragstellung
Antragsberechtigt sind alle saarländischen Kinos, die im Rahmen des BKM-Programms „Liebling Kino“ prämiert wurden. Die Förderung kann bei der Staatskanzlei des Saarlandes beantragt werden. Die Exzellenzförderung ist zunächst nur für das Jahr 2025 vorgesehen. Eine Fortführung der Kinoförderung im Jahr 2026 wird derzeit vorbereitet.
Kinos als kulturelle Ankerorte
Mit der Förderung bekräftigt die Landesregierung ihre Wertschätzung für die wichtige kulturelle und gesellschaftliche Rolle der Kinos. Sie sind Orte der Gemeinschaft, an denen Filmkunst lebendig wird und regionale wie internationale Geschichten ihren Platz auf der Leinwand finden.
Weitere Informationen zur Antragstellung folgen in Kürze auf dieser Seite.