Aktiv – das Saarland im Europäischen Ausschuss der Regionen
Seit 1994 wirken die Länder und Kommunen über den Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR) direkt auf den Rat, die Europäische Kommission und das Europäische Parlament ein. Der AdR ist eine Art „Länderkammer der Europäischen Union“, allerdings nur mit beratender Funktion.
Was ist der AdR?
Seit 1994 wirken die Länder und Kommunen über den Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR) direkt auf den Rat, die Europäische Kommission und das Europäische Parlament ein.
Der AdR ist eine Art „Länderkammer der Europäischen Union“, allerdings nur mit beratender Funktion.
Dabei bildet er eine Brücke zwischen den europäischen Institutionen (Rat, Europäische Kommission und Europäisches Parlament) sowie den Regionen und Kommunen der Mitgliedstaaten. Der AdR berät die EU-Organe bei ihren Entscheidungen und soll den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zwischen den Mitgliedstaaten stärken - eines der Hauptziele der EU.
In diesem Sinne versteht sich der AdR auch als „Hüter der Subsidiarität“. Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass Entscheidungen stets auf der niedrigsten Verwaltungsebene zu treffen sind. Das heißt, Entscheidungen sind in der größtmöglichen Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern zu treffen.
Der AdR hat mit dem Vertrag von Lissabon im Jahr 2009 sogar ein eigenes Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof in Fällen der Verletzung des Subsidiaritätsprinzips erhalten.
Wie ist der AdR gesetzlich verankert?
Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) ist die jüngste Institution der Europäischen Union. Er wurde 1994 durch den Vertrag von Maastricht errichtet, um den Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen und Regionen mehr Gehör bei der Gestaltung europäischer Gesetze zu geben.
Die rechtliche Grundlage für den AdR findet sich in den Verträgen der EU, insbesondere im Vertrag über die Europäische Union (EUV) und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Die Artikel 300 sowie 305 bis 307 AEUV regeln die Zusammensetzung, Organisation und Funktion des Ausschusses.
Der AdR muss vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission angehört werden, wenn europäische Gesetzesvorhaben regionale Belange betreffen (ca. 70 Prozent aller EU-Vorschriften). Außerdem kann der Ausschuss der Regionen selbst aktiv werden und Initiativ-Stellungnahmen zu europäischen Themen abgeben.
Der AdR berät die EU-Organe bei ihren Entscheidungen und soll den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zwischen den Mitgliedstaaten stärken.
Welche Aufgaben hat der AdR?
Die wichtigste Aufgabe des AdR ist die Erarbeitung von Stellungnahmen, Berichten und Entschließungen zu Politikbereichen, die die regionale oder kommunale Ebene unmittelbar berühren: Struktur- und Regionalpolitik, Transeuropäische Netze, Bildung, Kultur, Jugendpolitik, Gesundheit, Kohäsion, Beschäftigung, Soziales und Umwelt. In diesen Bereichen muss der AdR von der Europäischen Kommission zwingend angehört werden, bevor Rechtsakte erlassen werden.
Die Stellungnahmen und Entschließungen, die zuvor in den sechs ständigen Fachkommissionen vorbereitet wurden, werden der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt und im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Der AdR hat in der kurzen Zeit seines Bestehens politisches Gewicht gewonnen und seine Möglichkeiten genutzt, die Anliegen der kommunalen und regionalen Ebene in den europäischen Entscheidungsprozess einzubringen.
Wie setzt er sich zusammen?
Der AdR ist eine politische Versammlung und setzt sich aus 329 Vertreterinnen und Vertretern der Regionen und Städte aus allen EU-Mitgliedstaaten zusammen. Die AdR Mitglieder wurden auf kommunaler oder regionaler Ebene gewählt, etwa als Ratsmitglieder, Bürgermeisterinnen oder Präsidenten einer Region.
Die Versammlung gliedert sich nach Parteien, die sich in Fraktionen organisieren:
- EVP: Europäische Volkspartei
- SPE: Sozialdemokratische Partei Europas
- Renew Europe
- EA: Europäische Allianz
- EKR: Europäische Konservative und Reformer
- Die Grünen
Alle zweieinhalb Jahre wählt die Plenarversammlung den AdR-Präsidenten und den Ersten Vizepräsidenten. Der Präsident vertritt den Ausschuss nach außen, leitet seine Arbeit und sitzt den Plenartagungen vor. Ist der Präsident abwesend oder verhindert, wird er vom Ersten Vizepräsidenten oder einem der weiteren Vizepräsidenten vertreten.
Wie funktioniert das Benennungsverfahren?
Die AdR-Mitglieder werden auf Vorschlag ihrer jeweiligen Mitgliedstaaten vom Europäischen Rat auf fünf Jahre ernannt.
Wie viele Mitglieder hat Deutschland?
Die deutschen Bundesländer entsenden 21 Mitglieder und die Spitzenverbände der Landkreise, Städte und Gemeinden je ein Mitglied. Jedes der 24 Mitglieder hat einen Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin.
Damit gehört Deutschland zu den drei größten Delegationen im AdR neben Frankreich und Italien, die jeweils auch 24 Mitglieder und 24 stellvertretende Mitglieder in den AdR entsenden.
Wie arbeitet der AdR?
Der AdR versammelt sich bis zu sechsmal im Jahr im Rahmen von Plenartagungen, um die von der Europäischen Kommission vorgelegten Legislativvorschläge in Form von Stellungnahmen, Berichten und Entschließungen zu erörtern und zu verabschieden.
Vorbereitet werden die Stellungnahmen bzw. Entschließungen von den AdR Mitgliedern in sechs Fachkommissionen (Unterausschüssen), die jeweils für bestimmte Politikbereiche zuständig sind:
- CIVEX: Unionsbürgerschaft, Regieren, institutionelle Fragen und Außenbeziehungen
- COTER: Kohäsionspolitik und EU-Haushalt
- ECON: Wirtschaftspolitik
- SEDEC: Sozialpolitik, Bildung, Beschäftigung, Forschung und Kultur
- ENVE: Umwelt, Klimawandel und Energie
- NAT: Natürliche Ressourcen
Dazu beruft der AdR Berichterstatter aus den Reihen der Mitglieder, die sich ausführlich mit den Entwürfen befassen, Anhörungen durchführen und Gespräche mit Stakeholdern führen.
Der Ausschuss der Regionen bringt aber auch eigene Initiativ-Stellungnahmen auf den Weg. Sie gehen von den Fachkommissionen aus und können dazu beitragen, in Brüssel Themen und Positionen der Regionen zu platzieren.
Der Ausschuss der Regionen informiert auf seiner Internetseite über die Stellungnahmen
Wie bringt sich das Saarland in den AdR ein?
Das Saarland ist in der aktuellen Wahlperiode (2025-2030) mit einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied im Ausschuss der Regionen vertreten:
- Mitglied Isolde Ries (SPD): Bezirksrat West in Saarbrücken: Isolde Ries hat die Deutsche Delegation im AdR bis zum 25. Januar 2025 geleitet. Darüber hinaus ist sie im ECON- und im SEDEC-Ausschuss tätig.
- Stellvertretendes Mitglied Damhad Sisamci (SPD): Landtag des Saarlandes