Thema: Breitband und Mobilfunk
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Breitbandförderung in Gewerbegebieten

Eine schnelle Datennetzanbindung ist für die Wirtschaft mittlerweile ein essentieller Standortfaktor. Die Qualität der Netze, die für Unternehmen zur Verfügung stehen, ist der Schlüssel zum Ausbau der regionalen Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit.

Das Saarland verfügt bereits über eine flächendeckend gute Versorgungsperspektive, die vielen gewerblichen Bedarfsträgern gerecht wird. In vielen Regionen haben die Telekommunikationsnetzbetreiber bereits einen marktgetriebenen Ausbau mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s--Megabit pro Sekunde umgesetzt oder kurzfristig geplant. Unter zusätzlicher Berücksichtigung der Ausbauaktivitäten im Projekt NGA-Netzausbau Saar werden bis Ende 2018 landesweit nahezu flächendeckend mindestens 50 Mbit/s--Megabit pro Sekunde zur Verfügung stehen – auch in Gewerbegebieten.

Für die wenigen Gewerbegebiete, die keine entsprechende Versorgungsperspektive aufweisen, gibt es eine passgenaue Fördermöglichkeit.

Sonderprogramm Gewerbegebiete des BMVI

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat am 16. Januar 2017 einen Förder­aufruf zur Unterstützung der Breitbandanbindung speziell in Gewerbegebieten veröffentlicht. Dieser richtet sich an Kommunen und Landkreise mit unterversorgten Gewerbegebieten. Am Förder­mittel­bedarf entsprechender Ausbauprojekte wird sich das BMVI mit einem Regelfördersatz von 50 % beteiligen.

Nähere Informationen zu diesem Programm sind auf der Website des vom BMVI beliehenen Projektträgers atene KOM verfügbar. Die wichtigsten Eckpunkte des Programmes sind:

  • Förderfähig sind ausgewiesene Gewerbe- oder Industriegebiete sowie Häfen, die mit weniger als 30 Mbit/s­­ im Download angebunden sind und keine entsprechende Ausbauperspektive binnen drei Jahren aufweisen.
  • Grundstückseigentümer, die im Rahmen der Ausbaumaßnahme einen Hausanschluss erhalten möchten, müssen jeweils einen Eigenkostenbeitrag von pauschal 2.000 Euro leisten. Die zu Anfang obligatorische Mindestbeteiligungsquote der Grundstückseigentümer ist seit Mai 2017 entfallen.
  • Das Mindestausbauziel geförderter Maßnahmen liegt bei einer Bereitstellung von 1 Gbit/s--Gigabit pro Sekunde im Down- und Upload. Zusätzlich müssen öffentliche Flächen der Gewerbegebiete grundsätzlich mit freiem WLAN versorgt werden.

Aufstockung durch die Staatskanzlei

Die Staatskanzlei wird Kommunen und Landkreise, die Bundesmittel aus dem Sonderprogramm Gewerbegebiete einwerben, zusätzlich unterstützen. Dazu wird der Bundesfördersatz – in der Regel 50 % – im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel aus Landesmitteln auf 90 % aufgestockt. Somit verbleibt für Kommunen und Landkreise ein niedriger Eigenkostenanteil von 10 %. Über diese Möglichkeit der Kofinanzierung hat Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer alle Kommunen und Landkreise am 31. Januar 2017 per Rundschreiben informiert.

Ansprechpartner für interessierte Kommunen

Kommunen und Landkreisen, die die Breitbandversorgung in ihren Gewerbegebieten mit Unterstützung der genannten Förderprogramme verbessern möchten, steht als erste Anlaufstelle das von der Staatskanzlei finanzierte Breitbandbüro Saar zur Verfügung. Das Büro wird die Förderinteressenten bei den notwendigen Schritten unterstützen und steht diesen während des gesamten Förderverfahrens als kompetenter Ansprechpartner zur Seite. Für die eigentliche Abwicklung möglicher Förderprojekte können die Gebietskörperschaften externe Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Zur Finanzierung entsprechender Unterstützungsleistungen hält das BMVI ein eigenes Beratungs-Förderprogramm vor, in dessen Rahmen bis zu 100 % der Kosten übernommen werden.

Bundesförderung Breitband

Thomas Haböck
Breitbandbüro Saar beim Zweckverband eGo-Saar

Heuduckstraße 1
66117 Saarbrücken