65 Jahre Saarland
Am 1. Januar 2022 begeht das Saarland seinen 65. Gründungstag als Bundesland.
Das Saarreferendum 1955 und der 1956 in Luxemburg geschlossene Saarvertrag legten den Grundstein für die am 1. Januar 1957 folgende Integration des Saargebiets in die Bundesrepublik Deutschland als zehntes Bundesland.
Das Saarland wird 65
Ministerpräsident Tobias Hans und Astronaut Matthias Maurer gratulieren
Ministerpräsident Tobias Hans: Im Jahr 2022 feiert unser Bundesland ein ganz besonderes Jubiläum. Vor 65 Jahren, am 1. Januar 1957, trat das Saarland als zehntes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland bei. Wir können stolz sein. Stolz auf den Weg, den wir gegangen sind und stolz auf unser Bundesland, das sein 65-jähriges Jubiläum feiert. In diesem Sinne uns allen: Herzlichen Glückwunsch!
Astronaut Matthias Maurer: "Ein herzliches Hallo von der ISS. Ich wünsche allen Saarländerinnen und Saarländern von Herzen ein Frohes Neues Jahr und möchte zugleich meiner Heimat gratulieren, denn vor 65 Jahren trat das Saarland der Bundesrepublik Deutschland bei."
Die Geschichte des Saarlandes
Ein Land mit Geschichte
Im Ringen um einen dauerhaften Frieden zwischen Frankreich und Deutschland betrat das Saarland nach zwei verheerenden Weltkriegen die politische Bühne Europas. Mit dem zwischen Paris und Bonn ausgehandelten Saarstatut sollte das Land sogar zum ersten europäischen Staat in der Geschichte des Kontinents werden. Dies scheiterte zwar, weil die Saarländerinnen und Saarländer im Referendum von 1955 „Nein“ sagten, aber die Entstehung der deutsch-französischen Freundschaft wurde dadurch genauso wenig behindert wie die Wahrung des europäischen Erbes.
(Ansicht der Kampagnenelemente des Landesjubiläums „65 Jahre Saarland“)
Die Rückgliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik war daher in mehrfacher Hinsicht richtungsweisend. Zum einen obsiegte in diesem Prozess die Kraft der Aussöhnung zwischen Deutschland und Frankreich über alle Widerstände. Zum anderen wies die sogenannte „kleine Wiedervereinigung“ im Westen den Weg für die große Wiedervereinigung im Osten. Artikel 23 des Grundgesetzes, über den im Jahre 1990 die ostdeutschen Bundesländer dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitraten, fand zum ersten Mal Anwendung bei der „kleinen Wiedervereinigung“ 1957.
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