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Das Referat "Protokoll und Auswärtige Angelegenheiten" unterstützt die Ministerpräsidentin bei der Wahrnehmung ihrer repräsentativen Aufgaben
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Die Beflaggung der Staatskanzlei folgt festen Regeln. Wann, wo und in welcher Reihenfolge die Flaggen je nach Anlass zu setzen sind, wird vom Protokoll der Staatskanzlei vorgegeben.
Werden Menschen, die sich auf außergewöhnliche Art und Weise für unser Zusammenleben und unsere Gesellschaft engagieren, für eine staatliche Auszeichnungen vorgeschlagen, werden diese Ordensanregungen werden durch das Protokoll der Staatskanzlei überprüft.