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Orden und Auszeichnungen

Viele Menschen engagieren sich auf außergewöhnliche Art und Weise für unser Zusammenleben und unsere Gesellschaft. Um diesen besonderen Verdiensten um das Gemeinwohl Anerkennung auszusprechen und diese auch sichtbar zu machen, werden auf Bundes- und Landesebene staatliche Auszeichnungen verliehen.

So werden Ordensauszeichnungen an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen verliehen sowie darüber hinaus für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland oder im Fall des Saarländischen Verdienstordens für herausragende Verdienste um das Saarland. Berücksichtigung finden dabei insbesondere  Verdienste im karitativen, sozialen, und mitmenschlichem Bereich.

Ein Ordensprüfverfahren ist streng vertraulich zu behandeln und auch der zu Ehrende sollte nicht über die Anregung in Kenntnis gesetzt werden.

Ordensanregungen

Die Ordensanregungen für Bundes- und Landesverdienstorden werden durch das Protokoll der Staatskanzlei überprüft.

Die Verleihung eines Verdienstordens oder einer anderen Auszeichnung kann jede Bürgerin und jeder Bürger für einen Dritten anregen. Wer allerdings seine eigene Auszeichnung anregt, darf mit einer Auszeichnung nicht rechnen.

Formelle Ordensvorschläge dürfen dem Bundespräsidenten nur die Regierungschefs der 16 Länder für ihre „Landeskinder“ und der Bundesminister des Auswärtigen für ausländische Staatsbürger  oder für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland unterbreiten. Der Bundespräsident stützt seine Entscheidung auf die Prüfungsergebnisse der Ordensverfahren und die Vorschläge der Bundesländer.

 Oft wird die Frage aufgeworfen, warum deutlich mehr Männer als Frauen einen Verdienstorden erhalten. Die Antwort ist naheliegend: Der Ministerpräsident ist darauf angewiesen, dass er Anregungen für engagierte Frauen erhält.  Oftmals wirken Frauen jedoch leise im Hintergrund und es fehlt ihnen an Fürsprechern, die auf das wertvolle Engagement hinweisen. Über Ordensanregungen für außergewöhnlich engagierte Saarländerinnen freuen wir uns daher besonders.

 Die  Anregung sollte folgende Informationen über die für eine Verleihung empfohlene  Person enthalten:

  • Name, Vorname (und ggf. Geburtsname)
  • Eventuell Titel
  • Wohnanschrift
  • Geburtsort und Geburtsdatum
  • Beruf
  • Lebenslauf
  • Darlegung der erbrachten Leistungen um das Gemeinwohl im Einzelnen und des zeitlichen Umfangs (Dauer und Jahreszahl), sowie deren Bewertung aus Sicht des Anregers. (Die tabellarische Auflistung von Ehrenämtern reicht nicht, weil die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit alleine keine Auszeichnung rechtfertigt)
  • gegebenenfalls Benennung von Referenzstellen.

 Die Anregung ist formlos zu richten an die Ministerpräsidentin als Vorschlagsberechtigte:

Ministerpräsidentin des Saarlandes
Frau Anke Rehlinger
Am Ludwigsplatz 14 
66117 Saarbrücken

Für Rückfragen steht das Protokoll der Staatskanzlei zur Verfügung:

Staatskanzlei des Saarlandes Protokoll und Auswärtige Angelegenheiten - D/6

Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken

Wohnt die oder der Vorgeschlagene im Ausland oder ist die oder der Vorgeschlagene ausländischer Staatsangehöriger, so ist die Anregung an das Auswärtige Amt zu richten:

Auswärtiges Amt Berlin 
Werderscher Markt
11013 Berlin

Vorschläge für eine Auszeichnung mit der Freiherr vom Stein Medaille, dem Feuerwehrehrenabzeichen, der saarländischen Rettungsmedaille und der Sportplakette sind an das Innenministerium des Saarlandes zu richten: 

Land Saarland
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Franz-Josef-Röder-Straße 21
66119 Saarbrücken