Gender Pay Gap sinkt im Vergleich zum Vorjahr von 18 % auf 16 %
Im Jahr 2024 betrug der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen im Saarland 21,35 Euro, was einem um 16 % geringeren Verdienst im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen entspricht, die einen durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 25,34 Euro erhielten.
Dies geht aus den aktuellen Daten des Statistischen Landesamtes hervor. Im Vergleich zum Vorjahr ist der unbereinigte Gender Pay Gap um zwei Prozentpunkte gesunken. Dieser Indikator wird definiert als die Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten von weiblichen und männlichen Beschäftigten, relativ zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigter. Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Indikator keine strukturellen Unterschiede zwischen den Geschlechtern berücksichtigt, wie etwa die Berufswahl, die Branchenzugehörigkeit oder die individuellen Erwerbsbiografien.
Bruttomonatsverdienste stiegen bei Frauen stärker als bei Männern
Der Rückgang des unbereinigten Gender Pay Gaps ist maßgeblich auf die überproportionale Steigerung der Bruttomonatsverdienste (exklusive Sonderzahlungen) von Frauen zurückzuführen. Im Jahr 2024 verzeichneten die Bruttomonatsverdienste der Frauen im Vergleich zu 2023 einen Anstieg von etwa 17,85 %, wodurch der durchschnittliche Verdienst von 2.315 Euro auf 2.728 Euro anstieg. Im Gegensatz dazu erhöhte sich der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst der Männer lediglich um rund 10 %, von 3.556 Euro auf 3.915 Euro. Darüber hinaus liegen die Bruttomonatsverdienste sowohl von Frauen als auch von Männern im Saarland unter dem bundesweiten Durchschnitt. Im Jahr 2024 betrug der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst in Deutschland 2.851 Euro für Frauen und 4.078 Euro für Männer.
Im Vergleich zum Vorjahr kam es zu einem Anstieg der durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeiten von Frauen und Männern. Im Jahr 2024 betrugen die durchschnittlichen Arbeitszeiten 121 Stunden für Frauen und 150 Stunden für Männer, was einem Anstieg von sechs Stunden für Frauen und vier Stunden für Männer im Vergleich zu den Werten des Jahres 2023 entspricht.
Bereinigter Gender Pay Gap: Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien wie Männer verdienten im Schnitt weiterhin 5 % weniger pro Stunde
Basierend auf dem unbereinigten Gender Pay Gap können etwa 69 % der Verdienstlücke durch die in der Analyse berücksichtigten Merkmale erklärt werden. Dies entspricht einem Betrag von 2,75 Euro des insgesamt festgestellten Verdienstunterschieds von 3,99 Euro. Im Jahr 2023 waren noch 29 % der Verdienstlücke (1,29 Euro) darauf zurückzuführen, dass Frauen überproportional häufig in schlechter bezahlten Berufen und Branchen tätig sind. Im Jahr 2024 sank dieser Anteil auf 22 % (0,88 Euro), was darauf hindeuten könnte, dass Frauen zunehmend in besser vergüteten Berufen und Branchen beschäftigt sind. Ein weiterer Aspekt, der zur Erklärung des Verdienstunterschieds beiträgt, ist der Beschäftigungsumfang: Frauen sind häufiger in Teilzeit beschäftigt, was in der Regel mit niedrigeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten verbunden ist. Dieser Faktor macht etwa 21 % des Verdienstunterschieds (0,84 Euro) aus. Zudem lassen sich knapp 10 % der Verdienstlücke (0,39 Euro) durch das Anforderungsniveau der ausgeübten Berufe erklären.
Die verbleibenden 31 % des Verdienstunterschieds (1,24 Euro von 3,99 Euro) können nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden. Dieser unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von 5 %. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie im Jahr 2024 pro Stunde 5 % weniger als ihre männlichen Kollegen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stünden, etwa Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, der Geburt von Kindern oder der Pflege von Angehörigen. Der bereinigte Gender Pay Gap ist daher als „Obergrenze“ für eine mögliche Verdienstdiskriminierung von Frauen zu verstehen.
Methodischer Hinweis:
Der unbereinigte und der bereinigte Gender Pay Gap haben eine unterschiedliche Aussagekraft. Der unbereinigte Wert stellt die durchschnittlichen Bruttostundenverdienste von Frauen und Männern ohne Anpassungen gegenüber. Damit spiegelt er auch strukturelle Unterschiede und Zugangshürden von Frauen auf dem Arbeitsmarkt wieder. Beim bereinigten Gender Pay Gap können die verschiedenen Ursachen für die unterschiedlichen Verdienste herausgestellt werden.
Untersuchungen der ursächlichen Faktoren des Gender Pay Gap sind seit 2022 jährlich auf Basis der Verdiensterhebung möglich. Bis zum Berichtsjahr 2021 wurden Ergebnisse zum Gender Pay Gap basierend auf der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung berechnet, die letztmalig für das Berichtsjahr 2018 durchgeführt und anschließend fortgeschrieben wurde. Ab dem Berichtsjahr 2022 wurde die vierjährliche Verdienststrukturerhebung durch die monatliche Verdiensterhebung abgelöst. Zwischen den Berichtsjahren 2021 und 2022 ist daher ein Zeitreihenbruch entstanden.
Berechnungsweise:
Die Ergebnisse zum Gender Pay Gap basieren auf den Erhebungen eines repräsentativen Monats. Im Berichtsjahr 2024 handelt es sich dabei um den April. Die Berechnung orientiert sich an der einheitlichen Definition nach Eurostat. Demnach werden alle Wirtschaftszweigabschnitte von B bis S in die Berechnung einbezogen, ausgenommen der Wirtschaftszweig O ("Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung"). Zudem werden Unternehmen erst ab einer Größe von zehn Beschäftigten bei der Berechnung berücksichtigt.
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