| Staatsanwaltschaft Saarbrücken

Rechtsantragsstelle

Die Rechtsantragstelle nimmt Strafanzeigen entgegen und ist dabei behilflich, diese sachgerecht zu stellen. Eine Rechtsberatung darf allerdings nicht erfolgen. Diese ist nach dem Rechtsberatungsgesetz grundsätzlich den Rechtsanwälten vorbehalten. Die Erstattung von Strafanzeigen ist selbstverständlich auch bei jeder Polizeidienststelle und schriftlich bei der Staatsanwaltschaft möglich.

Servicezeit: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Hauptgebäude Zähringerstraße 12
Tel. 0681/501 5360