Pressemitteilung Nr. 03/2020
Anklage wegen Totschlags unter Nachbarn
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat unter dem 28.08.2020 im Verfahren 35 Js 1389/20 wegen Totschlags gemäß § 212 Abs. 1 StGB gegen einen 58jährigen italienischen Staatsangehörigen Anklage zum Landgericht – Schwurgericht – Saarbrücken erhoben. Der Angeschuldigte soll am 29.07.2020 in einem Ortsteil von Saarbrücken seinen im selben Wohnanwesen wohnhaft gewesenen 73jährigen Nachbarn in dessen Wohnung mittels Stich- und Schnittverletzungen vorsätzlich getötet haben. Unmittelbar vor der Tat soll das Opfer noch telefonisch die Notrufzentrale alarmiert haben. Die darauf angerückten Einsatzkräfte konnten allerdings dem Opfer nicht mehr helfen. Der Angeschuldigte soll die Tatbegehung vor Ort eingeräumt haben, hat sich im Anschluss allerdings nicht mehr geäußert. Er wurde am Tattag festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die genauen Hintergründe der Tat sind bislang nicht bekannt.
Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.
Media contact
Oberstaatsanwalt Mario Krah
Erster stellvertretender Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken
Zähringerstraße 12
66119 Saarbrücken