Öffnungszeiten
Wichtiger Hinweis wegen der aktuellen Lage - Corona-Pandemie
Wegen der Covid-19-Pandemie ist der Geschäftsbetrieb des Saarländischen Oberlandesgerichts bis auf Weiteres eingeschränkt.
Eilfälle werden jedoch bearbeitet. Anberaumte Verhandlungen finden statt.
Es gelten bis auf Weiteres folgende eingeschränkte Öffnungs- und Sprechzeiten:
(soweit Sie nicht vom Gericht geladen wurden, wird dringend um vorherige, telefonische Terminabsprache gebeten)
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: | von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Donnerstag: |
von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Dem Infektionsschutz bei dem Saarländischen Saarländischen wird höchster Stellenwert zugemessen. Um die Besucher/innen und Mitarbeiter/innen des Saarländischen Oberlandesgerichts vor einer Ansteckung zu schützen, besteht deshalb mit Betreten des Gerichtsgebäudes
M A S K E N P F L I C H T.
Maske in diesem Sinne ist ein Mund- und Nasenschutz. Dabei kann es sich durchaus auch um eine selbst gefertigte Stoffmaske oder notfalls auch um einen entsprechend umgebundenen Schal oder ein entsprechend umgebundenes Tuch handeln.
Im Gerichtssaal selbst entscheidet die zuständige Richterin bzw. der zuständige Richter, ob die Maskenpflicht auch während der Verhandlung gilt.
Der Einlass in das Gebäude kann Ihnen ohne entsprechenden Mund- und Nasenschutz verwehrt werden.