Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Anklage im Strafverfahren gegen den Präsidenten der Ärztekammer des Saarlandes erfolglos
Saarländisches Oberlandesgericht
Das Saarländische Oberlandesgericht hat mit Beschluss vom 4. August 2023 die Beschwerden der Staatsanwaltschaft und einer Geschädigten gegen die Nichtzulassung der Anklage im Strafverfahren gegen den Präsidenten der Ärztekammer des Saarlandes als unbegründet verworfen.
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